Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Straffälligkeit

117 Beiträge gefunden


Häusliche Gewalt als Offizialdelikt

Seit 1. April 2004 gelten folgende Straftatbestände häuslicher Gewalt als Offizialdelikte und werden von Amtes wegen verfolgt: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung. Parallel zur Offizialisierung trat Art. 55a Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, welcher den Opfern bei den vier letztgenannten Straftatbeständen die Möglichkeit einräumt, das Strafverfahren auf Antrag provisorisch einzustellen. Mit der Offizialisierung setzt der Gesetzgeber ein klares Zeichen, dass häusliche Gewalt in der Schweiz nicht toleriert wird und strafrechtliche Konsequenzen für den Täter zur Folge hat, er wird zur Verantwortung gezogen. Im Gegenzug wird das Opfer von der Verantwortung befreit, Anzeige gegen den Täter zu erstatten. Die Offizialisierung wird vom Gesetzgeber als Voraussetzung angesehen, dass das Thema häusliche Gewalt vermehrt an die Öffentlichkeit gelangt, nicht mehr als Privatangelegenheit betrachtet wird und damit die Dunkelziffer häuslicher Gewalt reduziert wird. Weiter soll die Offizialisierung dazu führen, dass vermehrt Beratungsangebote und Täterprogramme implementiert werden. Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes diskutieren wir in der vorliegenden Bachelorarbeit nachstehende Fragestellung: Macht die Offizialisierung der Straftatbestände häuslicher Gewalt mit der Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens durch das Opfer Sinn? Ziel des Theorieteils ist, einen Überblick über die rechtliche Situation häuslicher Gewalt und erste empirische Untersuchungen zu den gesetzlichen Änderungen vorzustellen. Schwerpunkte bilden dabei auf Bundesebene das StGB und auf kantonaler Ebene das Polizeigesetz des Kantons Bern (PolG). Weiter wird auf den Gewaltzyklus und die erlernte Hilflosigkeit eingegangen sowie die Situation der Opfer im Strafrecht dargestellt. Im empirischen Teil verfolgen wir das Ziel, einen Praxisbezug herzustellen, indem wir anhand von vier Leitfadeninterviews die Sichtweise und Erkenntnisse von Expertinnen aus Fachstellen im Kanton Bern einbeziehen. Ziel ist, die Ergebnisse der Interviews am Ende mit dem Theorieteil zu verbinden. Grundsätzlich vertreten wir die Meinung, dass die Offizialisierung der Straftatbestände häuslicher Gewalt durchaus Sinn macht. Dies unter anderem deshalb, weil die Offizialisierung ein starkes Zeichen gegenüber dem Opfer, dem Täter und der Gesellschaft darstellt und der Täter in die Verantwortung gezogen wird. Aufgrund des theoretischen und empirischen Teils unserer Bachelorarbeit kommen wir jedoch zum Schluss, dass der Art. 55a StGB neben den Vor- auch Nachteile hat, insbesondere die Relativierung der Wirkung der Offizialisierung.

Kanton Luzern

Straffällige Asylsuchende werden neu gemeldet

Der Kanton Luzern geht konsequent gegen straffällige Asylsuchende vor. Neu informiert die Staatsanwaltschaft das Gesundheits- und Sozialdepartement, wenn sie ein Ermittlungsverfahren gegen eine asylsuchende Person einleitet. Der Regierungsrat hat die entsprechende Grundlage für den Datenaustausch geschaffen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement meldet die betroffene Person an die Caritas, welche als Betreuungsorganisation direkt auf diese einwirken kann.

Die Resozialisierung von Straffälligen im Kanton Zürich

Eine Analyse mit Fokus auf Vermögensdelinquente

Master-Thesis: Seit Jahrzehnten verfolgt der Justizvollzug nebst der eigentlichen Bestrafung das Ziel der Resozialisierung. Eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität scheint dabei unter Branchen-kennern schon länger offenkundig, weshalb mit der vorliegenden Masterthesis versucht wird (1) den Auftrag der Bewährungshilfe genauer zu klären, (2) relevante Erkenntnisse aus der Theorie und Empirie zu gewinnen, (3) bezüglich des Zürcher Versorgungssystems eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, (4) die Passung von Interventionsbedarf und bestehenden Massnahmen darzulegen, (5) Problematiken an Hand von Fallbeispielen zu veranschaulichen sowie schliesslich (6) die Grenzen des Resozialisierungsziels und mögliche Optimierungen des Versorgungssystems aufzuzeigen.

Rückfallgefahr bei Gewalt- und Sexualstraftätern

Statistisches Risk-Assessment

Wie wird die Rückfallgefahr von Gewalt- und Sexualstraftätern eingeschätzt? Ist das überhaupt möglich? Eine wachsende Bedeutung kommt bei dieser Evaluation statistischen Risk-Assessment-Instrumenten zu – eine Entwicklung, die insbesondere im angelsächsischen Sprachraum seit Längerem zu beobachten ist. 

NZZ Online

Ständerat für Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten

Nach dem Nationalrat will nun auch die Rechtskommission des Ständerats die Initiative umsetzen

Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Nach dem Nationalrat will auch die Rechtskommission des Ständerats mit diesem Grundsatz die im November 2008 vom Stimmvolk gutgeheissene Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen.

NZZ Online

Keine Unfall-Taggelder in der U-Haft

Arbeitsfährige Gefangene sollen nicht benachteiligt werden

Wer verletzt in der Untersuchungshaft sitzt, hat keinen Anspruch auf Taggelder der Unfallversicherung. Laut Bundesgericht würden sonst gesundheitlich angeschlagene Insassen gegenüber arbeitsfähigen Inhaftierten privilegiert.BGer 8C–337/2011 vom 28.2.2012

BFS

Frauen und Strafrecht

Entwicklungen der Frauenkriminalität

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den Stand der Strafverfolgung von Frauen im Jahr 2006. Anschliessend wird die historische Entwicklung der weiblichen Kriminalität von 1984–2006 in den drei Stadien der strafrechtlichen Laufbahn – Polizei, Justiz, Freiheitsentzug – nachgezeichnet. Es folgt eine Beschreibung der wichtigsten Veränderungen im Delinquenzverhalten von Frauen, bezogen auf die Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch und gegen das Strassenverkehrsgesetz. Gestützt auf die Daten zur Strafart und zur Strafdauer wird aufgezeigt, auf welche Art und Weise Männer und Frauen sanktioniert werden.

BFS

Frauen und Strafrecht

Entwicklungen der Frauenkriminalität

Der Bericht beginnt mit einem Überblick über den Stand der Strafverfolgung von Frauen im Jahr 2006. Anschliessend wird die historische Entwicklung der weiblichen Kriminalität von 1984–2006 in den drei Stadien der strafrechtlichen Laufbahn – Polizei, Justiz, Freiheitsentzug – nachgezeichnet. Es folgt eine Beschreibung der wichtigsten Veränderungen im Delinquenzverhalten von Frauen, bezogen auf die Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch und gegen das Strassenverkehrsgesetz. Gestützt auf die Daten zur Strafart und zur Strafdauer wird aufgezeigt, auf welche Art und Weise Männer und Frauen sanktioniert werden.

Migration und Männlichkeit

Biographien junger Straffälliger im Diskurs

In diesem Buch geht es – ausgehend von Stuart Halls Überlegungen zum Zusammenhang von Diskurs und Subjekt – um die Verknüpfung von Diskurs- und Biographieforschung. Am Beispiel von Interviews mit straffälligen Jugendlichen untersucht Tina Spies die Macht von Diskursen im Kontext von "Migration, Männlichkeit und Kriminalität".