Streichung der Geschlechtsangabe nach deutschem Recht – Keine Anerkennung in der Schweiz
Die in Deutschland von einer Person schweizerischer Nationalität erlangte Streichung der Geschlechtsangabe wird in der Schweiz nicht anerkannt und kann nicht ins schweizerische Personenstandsregister eingetragen werden. BGer-Urteil vom 8. Juni 2023 (5A_391/2021)