Therapien erhöhen Aufwand massiv
Im Berner Strafvollzug wurden in 10 Jahren 200 neue Vollzeitstellen geschaffen. Hauptgrund sind angeordnete Therapien.Das schweizerische Strafgesetzbuch umfasst 392 Artikel. Einer macht den Vollzugsbehörden besonders zu schaffen: Artikel 59, die stationäre therapeutische Massnahme. Oder umgangssprachlich: die kleine Verwahrung. Die NZZ schrieb kürzlich, Artikel 59 sei der Stolz des Schweizer Justizsystems und drohe zugleich zu seinem Stigma zu werden. Stolz deshalb, weil Täter nicht nur bestraft, sondern auch therapiert werden. Stigma, weil Artikel 59 zu vielen Problemen führt: Es fehlt an Therapieplätzen, die Wartelisten der Gefängnisse werden länger, Richter stehen unter Druck.