Zusammenarbeit zwischen Vormundschaftsbehörde und Jugendanwaltschaft im Kanton Bern
Die Rahmenbedingungen und Aufträge der Tätigkeitsfelder in der Sozialen Arbeit sind stark durch rechtliche Normen vorgegeben. Die vorliegende Bachelor-Thesis widmet sich zwei Rechtsgebieten, dem zivilrechtlichen Kindesschutz und dem Jugendstrafrecht. Es bedarf, neben sozialarbeiterischer und psychologischer, fundierter juristischer Kenntnisse, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese sind besonders in den Situationen gefordert, in denen sich die beiden Tätigkeitsfelder überschneiden, beispielsweise, wenn eine Jugendliche delinquiert, für die bereits eine Beistandschaft errichtet ist. Denkbar wäre auch, dass ein Jugendlicher während eines vormundschaftlichen Abklärungsverfahrens straffällig wird. Hier trifft die Vormundschaftsbehörde auf die Jugendanwaltschaft und deren jeweiligen Vertreter/innen stehen in Kontakt. Das erkenntnisleitende Interesse dieser Arbeit gilt der Praxis. Die Bachelor-Thesis geht der Frage nach, wie die konkrete Zusammenarbeit zwischen der Vormundschaftsbehörde und der Jugendanwaltschaft im Kanton Bern gestaltet ist. Es wird untersucht, wie die zwei involvierten Behörden Fragen der Abgrenzung und Zuständigkeit klären. Dazu wird methodisch das Erhebungsinstrument des Experteninterviews eingesetzt. Die Untersuchung folgt damit einer qualitativen Sozialforschung. Das Ziel der Arbeit ist es, auf die Thematik aufmerksam zu machen, allfällige Mängel und Chancen in der Zusammenarbeit aufzuzeigen sowie Empfehlungen für die künftige Zusammenarbeit zu formulieren. Umrahmt von der Einleitung und den Schlussfolgerungen, ist die Bachelor-Thesis in zwei Hauptteile gegliedert. Im ersten Teil werden die zwei gesetzlichen Grundlagen, das Jugendstrafgesetz (JStG) und der zivilrechtliche Kindesschutz (ZGB), und deren Grundsätze dargelegt. Ein detaillierter Überblick in die jugendstrafrechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen trägt zum besseren Verständnis bei. Es wird besonders auf die Bedeutung der Gesetzesartikel zur zweckmässigen Zusammenarbeit eingegangen, welche sowohl im JStG als auch im ZGB verankert sind. Der zweite Teil stellt den Praxisbezug dar, indem die Sicht- und Arbeitsweise von vier Experten mittels Interviews aufgezeigt werden. Die ausgewählte Methode wird erklärt und begründet, ebenso der Verlauf, die Datenerhebung und -auswertung. Die Experten berichten, wie sie die zweckmässige Zusammenarbeit mit der jeweils anderen Behörde gestalten. Damit wird ihre subjektive Perspektive der praktischen Umsetzung des Gesetzes herausgearbeitet und einem Vergleich unterzogen. Die Schlussbetrachtungen stellen den Bezug zur Fragestellung her, würdigen die Ergebnisse und verknüpfen diese mit der Sozialen Arbeit. Es wird schliesslich ein Blick in die Zukunft gewagt, indem die Erkenntnisse erste Hinweise liefern, wenn ab 2013 die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ihre Aufgaben aufnehmen, welche die Zusammenarbeit mit anderen Behörden verstärken sollen.