AHV-Vorlage des Bundesrates stark umgestaltet
Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen auf die ersten sechs Jahrgänge beschränkt werden. Zudem soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 statt 62 Jahren möglich sein. In diesem Sinne will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die AHV21-Vorlage des Bundesrates ändern. Sie schlägt zudem vor, den Plafonds für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben.