Vernehmlassung Änderung Art. 50 AIG
Die Plateforme Traite nahm an dem Vernehmlassungsprozess zur Änderung des Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetz teil (Härtefallmöglichkeit im Falle von häuslicher Gewalt).
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Die Plateforme Traite nahm an dem Vernehmlassungsprozess zur Änderung des Artikel 50 des Ausländer- und Integrationsgesetz teil (Härtefallmöglichkeit im Falle von häuslicher Gewalt).
Ein Bundesgerichtsurteil mit Signalwirkung: Erst wenn sie wirklich schlecht integriert sind, können Ausländer die Niederlassungsbewilligung verlieren. Trotzdem müssen sie sich weiter vor Wegweisung fürchten.
Parlamentarische Initiative von Samira Marti
In den Artikeln 62 und 63 des Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) ist seit jeher ein Widerruf der Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung wegen Sozialhilfebezug vorgesehen. Seit dem Inkrafttreten des neuen AIG hat sich diese Praxis allerdings verschärft.
Heute lanciert die SBAA zusammen mit 65 Organisationen die Allianz «Armut ist kein Verbrechen».
Jahrelang lebten sie in der Schweiz. Ein neues Gesetz droht Ausländern mit dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung, sobald sie auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Über zwei Millionen Menschen ohne Schweizer Pass wohnen und arbeiten hier und bezahlen Steuern, viele von ihnen sind hier geboren oder als Kind in die Schweiz gekommen. Beziehen sie unverschuldet Sozialhilfe, können sie selbst nach vielen Jahren aus der Schweiz weggewiesen werden.
Das Dokument listet die wichtigsten Informationen zu den Themen Rückstufung bzw. Entzug der Aufenthaltsbewilligung auf.
Per 1. Januar 2019 wurde das Ausländergesetz (AuG) revidiert und in das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) umbenannt. Die Revision umfasste insbesondere integrations-rechtliche Aspekte, wodurch die Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit geeigneten Massnahmen und durch positive Anreize verstärkt werden soll.
Die wegen Verstosses gegen das Ausländergesetz verurteilte Flüchtlingshelferin Anni Lanz ist vor Bundesgericht mit einem Antrag auf Freispruch gescheitert. Sie könne keinen Notstand geltend machen und habe rechtswidrig gehandelt, indem sie ein Ausschaffungsverfahren ignoriert habe, urteilten die Richter.
Eine verfassungsrechtliche Analyse
Kritisch untersucht wird die neue Meldepflicht für Schulbehörden im Ausländerrecht. Zur Diskussion gestellt werden nicht nur substanzielle verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch ihre Tauglichkeit als Integrationsmittel.
Amnesty International und Solidarité sans frontières haben heute Mittag die Petition «Solidarität ist kein Verbrechen» übergeben. Fast 30’000 Menschen und 200 Anwälte und Anwältinnen («Déclaration des avocat·e·s de Suisse sur le délit de solidarité») haben diese unterzeichnet und fordern eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, damit solidarisches Handeln nicht länger kriminalisiert wird.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entzieht einem 34-Jährigen erstmals die Schweizer Staatsbürgerschaft. Es handelt sich um einen Tessiner, der auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt.
(Urteil 8C_603/2018)
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Erhöhung der Nothilfe für einen abgewiesenen Asylbewerber mit Diabetes abgelehnt. Gemäss der vom Betroffenen eingereichten Arztberichte muss er keinen speziellen Ernährungsplan mit bestimmten, festgelegten Lebensmitteln einhalten, die besondere Kosten auslösen würden. Vielmehr kann er die ärztlich empfohlene Ernährung auch ohne Erhöhung der Nothilfe beschaffen.
Der Regierungsrat hat zwei Gesetze zur Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs im Kanton Bern zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Damit wechselt die Zuständigkeit für den Asylsozialhilfebereich von der Polizei- und Militärdirektion (POM) zur Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF). Die beiden Gesetze sollen in der Sommersession 2019 in erster Lesung beraten werden.
Solidarité sans Frontières fordert in einer Petition eine Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes.
Das Bundesgericht hebt den Landesverweis gegen einen verurteilten Spanier auf. Damit hat die Schweiz ihren ersten Härtefall.
Das Bundesgericht konkretisiert die Kriterien für die Beurteilung, ob ein "Härtefall"vorliegt, der zum Verzicht auf die strafrechtliche Landesverweisung führt. Bei einemin der Schweiz geborenen spanischen Staatsangehörigen aus dem Kanton Waadt istaufgrund der konkreten Umstände von einem solchen Härtefall auszugehen.
Am 1. März 2019 werden die neuen beschleunigten Asylverfahren schweizweit eingeführt. Die Mehrzahl der Verfahren findet in Asylzentren des Bundes statt, die Asylsuchenden werden sich deshalb neu während maximal 140 Tagen in diesen Zentren aufhalten. Aus diesem Grund wurde die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen grundlegend überarbeitet.
Hunderte Minderjährige werden der illegalen Einreise in die Schweiz schuldig gesprochen – rechtlichen Beistand erhalten sie meist nicht.