Direktzahlung von EL an die Heime nunmehr möglich
Die neue gesetzliche Regelung verhindert künftig die zweckfremde Verwendung von Ergänzungsleistungen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die neue gesetzliche Regelung verhindert künftig die zweckfremde Verwendung von Ergänzungsleistungen.
Der Regierungsrat setzt die Einkommensobergrenzen für die Prämienverbilligung von Kindern und jungen Erwachsenen für das Jahr 2019 wieder hinauf. Dafür werden zusätzlich rund Fr. 600'000 aufgewendet.
Die EL-Allianz sieht die vom Parlament verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit gemischten Gefühlen. Die überfällige Erhöhung der Mietzinsmaxima ist das zentrale Element, weshalb es diese Vorlage – trotz Kürzungen – unter dem Strich zu akzeptieren gilt.
Ratgeber
Dieses einmalige Buch, das aus der Beratungspraxis des Beobachters entstanden ist, klärt auf und hilft, vorhandene Wissenslücken zu diesem existentiellen Versicherungsthema bei Betroffenen und Angehörigen zu stopfen. Was zahlt die EL, was rechnet sie an, was bedeutet der freiwillige Vermögensverzicht? Der Ratgeber beantwortet oft gestellte Fragen und zeigt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat und wie das System der EL funktioniert.
Mit diesem Newsletter halten wir Sie über das politische Geschehen in den Bereichen Sozialversicherungen und Behindertengleichstellung auf dem Laufenden und informieren Sie über die Positionen und politischen Tätigkeiten von Inclusion Handicap. Im Fokus der 3. Ausgabe des Jahres stehen die Entscheide der Frühjahrssession.
Endlich höhere Beiträge an die Mieten, drastische Sparvorhaben abgelehnt: Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) ist weniger schlimm geworden als befürchtet. Mit der Vorlage soll aber klar Geld gespart werden und sie ist weit davon entfernt, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu enthalten.
Das Parlament hat sich nach langem Hin und Her darauf geeinigt, wie die Ergänzungsleistungen reformiert werden sollen. Unter anderem sollen Vermögende kein Anrecht mehr auf EL haben.
Der Nationalrat hat heute als Erstrat das Bundesgesetz über die Familienzulagen teilrevidiert und zwei wichtige Änderungen beschlossen, um den heutigen Realitäten besser Rechnung zu tragen und Lücken zu schliessen: Die höheren Ausbildungszulagen werden neu bereits ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung ausbezahlt, und arbeitslose Mütter können auch Kinderzulagen erhalten.
Nach drei Jahren befindet sich die EL-Reform endlich auf der Zielgeraden. Inclusion Handicap zieht ein verhalten positives Fazit: Der befürchtete Kahlschlag konnte abgewendet werden. Erfreulich ist insbesondere, dass das Armutsrisiko Wohnen endlich entschärft werden konnte. Einschneidende Kürzungen bleiben dennoch. Zum Thema: Ab 100'000 Franken Vermögen ist Schluss (SRF)
Die Erneuerung der Ergänzungsleistungen hätte ein Sparpotenzial von 453 Millionen Franken. Nun liegt der Ball bei der grossen Kammer.
Der Nationalrat hat sich durchgesetzt: Wer mehr als 100'000 Franken Vermögen hat, hat künftig keinen Anspruch auf EL.
Über 300‘000 betagte oder behinderte Menschen sind in der Schweiz auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Bald werden sie mit noch weniger Geld auskommen müssen: Denn SVP & FDP machen behinderte und betagte Schweizerinnen & Schweizer ärmer.
Der Zürcher Kantonsrat hat es abgelehnt, die Prämienverbilligung um 90 Millionen Franken pro Jahr aufzustocken. Das letzte Wort in dieser Frage wird aber das Volk haben.
Politblog
Der schweizerische Sozialstaat ist ein organisch gewachsener Flickenteppich. In den Sechzigerjahren kamen die Ergänzungsleistungen (EL) dazu: Wenn AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reichen, sollte der neu eingeführte Zustupf die Existenz sichern. Die EL erfuhren ab der Jahrtausendwende einen Boom. 1999 betrugen die Ausgaben gesamtschweizerisch noch gut 2,2 Milliarden Franken, heute sind es 5 Milliarden. Bald werden es 7 sein, so lauten die Prognosen.Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe (Tages-Anzeiger)EL-Reform nach der Einigungskonferenz (Vorsorgeexperten)
Der schweizerische Sozialstaat ist ein organisch gewachsener Flickenteppich. In den Sechzigerjahren kamen die Ergänzungsleistungen (EL) dazu: Wenn AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reichen, sollte der neu eingeführte Zustupf die Existenz sichern. Die EL erfuhren ab der Jahrtausendwende einen Boom. 1999 betrugen die Ausgaben gesamtschweizerisch noch gut 2,2 Milliarden Franken, heute sind es 5 Milliarden. Bald werden es 7 sein, so lauten die Prognosen.Mehr zum Thema: Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe (der Bund)
Die Suche nach einem Kompromiss bei der Reform der Ergänzungsleistungen verläuft harzig. Der Nationalrat hat am Mittwoch zwar bei den umstrittenen Kürzungen eingelenkt. Dennoch muss am Donnerstag die Einigungskonferenz abschliessend über das Geschäft befinden.Zum Thema: «Wer 100'000 Franken besitzt, ist in seiner Existenz nicht gefährdet» (BZ)
Vermögende Rentner sollen für ihre Lebens- und Pflegekosten selber aufkommen. Das sei kurzsichtig, sagt Sozialversicherungsexperte Thomas Gächter.
Fast jeder vierte Bürger erhält eine Prämienverbilligung. Nicht jeder mit tiefem Einkommen profitiert. Beat Erni aus dem Kanton Luzern will nun aufzeigen, dass nicht nur Familien mit einer hohen Prämienlast zu kämpfen haben.
Mit der von der SGK-N geplanten Revision des IV-Rentensystem werden ein Teil der betroffenen Personen eine höhere Rente erhalten, andere werden verlieren. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: