Ein Mann muss mit Erbe Sozialhilfegelder zurückzahlen
Einem Mann bleibt nicht viel übrig von einem grossen Erbe. Das Berner Verwaltungsgericht bestätigt die Rückforderungen des Sozialdienstes.
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Einem Mann bleibt nicht viel übrig von einem grossen Erbe. Das Berner Verwaltungsgericht bestätigt die Rückforderungen des Sozialdienstes.
Erben einer Person, die Vermögenswerte verschwieg und dadurch Ergänzungsleistungen erhielt, müssen die Leistungen zurückzahlen. Dabei gelten die strafrechtlichen und damit längeren Verjährungsfristen. Dies hat das Bundesgericht in einem Leiturteil entschieden.
Nicht in meiner Familie, denken viele. Und dann kommt es doch zum Erbstreit. Was passiert eigentlich beim Erben, menschlich gesehen? Die kommende Revision des Schweizer Erbrechts hat dieser Frage neue Aktualität verliehen.
Das Erbrecht wird modernisiert. Der Pflichtteil der Kinder wird reduziert, jener für Lebenspartner ist gescheitert.
Gesetzliche Erben haben zwingend Anspruch auf ihren Pflichtteil – auch bei schwierigen Familienverhältnissen.
Wer Ergänzungsleistungen bezieht, wird künftig keine grosse Hinterlassenschaft für seine Nachkommen anhäufen können. Doch wegen Lücken im Gesetz bezweifeln Experten, dass es zu den erwarteten Rückzahlungen kommt.
Das Genfer Kantonsgericht verletzte das durch Artikel 12 der Bundesverfassung garantierte Recht auf Existenzsicherung, indem es Übergangsleistungen der Sozialhilfe mit der Begründung verweigerte, dass die Gesuchstellerin als Mitglied einer Erbengemeinschaft mit Immobilienbesitz über ein Vermögen verfüge, das einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ausschliesse. Grundeigentum einer Erbengemeinschaft, das Gegenstand einer Teilungsklage bildet, stellt kein sofort oder kurzfristig verfügbares Vermögen dar und darf daher bei der Beurteilung der Bedürftigkeit einer Person nicht berücksichtigt werden.
In der Schweiz werden jährlich 95 Milliarden Franken vererbt – Tendenz steigend. Wie verändert das eine Gesellschaft, die immer noch behauptet, Leistung lohne sich?
Jeder zweite Schweizer Vermögensfranken ist geerbt. Die jährlich anfallende Erb- und Schenkungs-masse steigt rasant: Sie dürfte 2020 95 Milliarden Franken erreichen, nachdem sie 1999 noch 36 Milli-arden Franken betragen hatte. Bloss 5 Prozent der Erbschaften und 19 Prozent der Schenkungen kommen noch Personen unter 40 Jahren zugute. Dennoch ist die Steuerlast auf Erbschaften in den letzten Jahrzehnten massiv gesunken.
In der Schweiz wird immer mehr Geld vererbt. Erbschaften setzen soziale Ungleichheit in der nächsten Generation fort. Ist Erben also ungerecht?
Ab 2021 müssen Ergänzungsleistungen nach dem Tod zurückerstattet werden. Das heisst: Erben werden zur Kasse gebeten. Die Recherche von «10vor10» zeigt: Das kann drastische Auswirkungen haben.
Viele wollen ihren letzten Willen regeln, doch nur eine Minderheit tut es dann auch wirklich.
«Kürzlich starb meine Mutter. In ihrem Testament setzte sie ihren Freund als Alleinerben ein. Da sie ihren Freund erst kurz vor ihrem Tod kennenlernte und dann noch schnell ein Testament verfasste, vermute ich, dass sie nicht mehr genau wusste, was sie tat. Gehe ich jetzt leer aus?»
«Ich habe zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe und vier Kinder aus der Beziehung mit meiner jetzigen Lebenspartnerin. Mit ihr bin ich nicht verheiratet. Werden alle meine Kinder gleich viel von mir erben?»
Wo geerbt wird, wird häufig gestritten. Der St.Galler Jurist Thomas Geiser über ein heikles Thema, das jede Familie betreffen kann. Und das mit der Revision des Erbrechts gerade wieder oben auf der politischen Agenda steht.
E-Mails, Soziale Netzwerke, Cloud-Dienste: Im Netz bleiben viele Daten zurück, wenn jemand stirbt. Doch geregelt haben die wenigsten ihren digitalen Nachlass. Für die Erben beginnt oft eine Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen. Der BGH hat ihre Rechte gestärkt. Und es gibt Möglichkeiten vorzubeugen.
Geht es um das Erbe, kommt es in vielen Familien zum Streit. Oft eskaliert er bereits vor dem Tod der Eltern. Die Stadtzürcher Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gibt Einblicke in ihre Praxis.
«Meine Frau und ich haben drei Kinder. Alles Vermögen haben wir während der Ehe erspart. In den nächsten Jahren werden wir unsere 3a-Konten altershalber auflösen und uns das Pensionskassengeld bar auszahlen lassen. Fallen diese Gelder in die Erbmasse, wenn einer von uns stirbt?»
“Mein bester Freund ist verstorben. In seinem Testament setzte er seine beiden Brüder als Erben ein. Ich erhielt eine bestimmte Summe als Vermächtnis zugesprochen. Die Geschwister des Verstorbenen behaupten nun, dieses Vermächtnis würde den Hauptteil der Erbschaft ausmachen. Deshalb weigern sie sich, mir das Geld auszuzahlen. Dürfen sie das?”
“Ich bin verheiratet und kinderlos. Meine Eltern und meine ebenfalls kinderlose Schwester sind verstorben. Es ist mein Wunsch, dass nach meinem Tod keine entfernten Verwandten zum Zug kommen. Mein ganzer Nachlass soll an meine Frau gehen. Muss ich ein Testament verfassen?”