Die Förderung der beruflichen Integration von Sozialhilfebeziehenden nach der Revision der Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist eine der wichtigsten Sozialversicherungen und stark überschuldet. Die vierte Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sah zur Sanierung eine Reihe von Verschärfungen vor. Versicherte haben mehr Wartetage bis zum Leistungsbezug in Kauf zu nehmen und weniger Taggelder zugute, womit sie schneller ausgesteuert werden. Inwiefern dies zu erhöhten Fallzahlen in der Sozialhilfe führt, ist umstritten. Ebenso umstritten ist, inwiefern die Revision Auswirkungen auf die Zuweisungspraxis der Sozialämter an Arbeitsintegrationsprogramme hat. Vor der Revision konnte über die Programmteilnahme eine Rahmenfrist zum Taggeldbezug begründet werden. Diese entfällt durch die Gesetzesänderung und somit fällt auch ein Anreiz für die Gemeinden weg, Sozialhilfebeziehende einem Programm zuzuweisen. Wie steht es nun um die Förderung der Berufsintegration von Sozialhilfebeziehenden? Ziel der Bachelor-Arbeit ist es, sowohl diese Frage zu klären als auch, ob Fallzunahmen zu verzeichnen sind und wie Zukunftsprognosen aussehen. Zuvor sollen im Theorieteil die Zusammenhänge zwischen Arbeitsintegration, Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe aufgezeigt werden und die Arbeitsintegration aus sozialarbeiterischer Sicht bewertet werden. Die Befragung von neun grösseren Sozialdiensten der Zentralschweiz hat ergeben, dass es innert zwei Monaten noch zu keinen grösseren Fallzunahmen gekommen ist, sich die Zuweisungspraxis uneinheitlich gestaltet, aber die Entwicklungen noch nicht abschliessend beurteilt werden können. Dies gilt es im Auge zu behalten. Um den Bedürfnissen der Sozialdienste gerecht zu werden, sind die Programmanbietenden jedoch gefordert, günstige und zielgruppenspezifische Programme anzubieten.