Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

281 Beiträge gefunden


Kanton Bern

Die Bilanz fällt positiv aus

Der Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Bern ist heute weitgehend gefestigt und die neuen Behörden haben sich etabliert. Zu diesem Ergebnis kommt der Schlussbericht zur Umsetzung des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, in einzelnen Bereichen gibt es noch Optimierungsmöglichkeiten.

Brennpunkt Familienrecht

Festschrift für Thomas Geiser zum 65. Geburtstag

Wenn Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Geiser eine Festschrift mit dem Titel «Brennpunkt Familienrecht» überreicht wird, steigt ein fulminantes Feuerwerk mit Themen des Familienrechts und wichtiger Nachbargebiete.Aus dem Inhalt: Regina Aebi-Müller: Handlungsfähigkeit und Erwachsenenschutz – Versuch einer KlärungKurt Affolter-Fringeli: Rollen und Verantwortlichkeiten bei behördlicher Fremdunterbringung eines Kindes – Zur Aufgabenabgrenzung zwischen KESB, Pflegeplatzverantwortlichen, Erziehungsbeistand und kostenpflichtigem Gemeinwesen Christine Arndt: Die Sparquote – Basis für die nacheheliche UnterhaltsberechnungYvo Biderbost: Schauplatz Handlungsfähigkeit … In KESB we trust!Martina Bosshardt/Stephanie Hrubesch-Millauer/Stephan Wolf: Der Beweis der Zuordnung von Vermögensgegenständen und das Inventar im Partnerschaftsgesetz (Art. 19 f. PartG)

Ehe Partnerschaft Kinder

Eine Einführung in das Familienrecht der Schweiz

Das Lehrbuch bietet eine kompakte, systematische und verständliche Übersicht. Das schweizerische Familienrecht wird in einen historischen und sozialen Rahmen gestellt, anhand von Urteilszusammenfassungen, Fallbeispielen, Textmustern und Berechnungstabellen erläutert und mit ausländischen Rechtsordnungen verglichen.Das Buch ist klar gegliedert, in leicht verständlicher Sprache verfasst und mit vielen Beispielen illustriertEin Studienbuch, das zum kritischen Denken anregt und nicht zum Auswendiglernen verleitetEin Lesebuch, das die Entwicklung des Familienrechts anschaulich beschreibt, die Gerichtspraxis in vielen Fallgeschichten darstellt und den aktuellen Gesetzesstand widergibtEin Arbeitsbuch, das Formulierungsvorschläge und praktische Tipps enthält, etwa zum Verhandeln und zum Umgang mit Kindern

Screening von Patientinnen und Patienten auf Erwachsenennotfallstationen zur Vorbeugung und (Früh-)Erkennung von Kindeswohlgefährdung

Eine quantitative Untersuchung im Bereich Kinderschutz

Kindeswohlgefährdungen aufzudecken stellt eine grosse, gesellschaftliche Herausforderung dar. Da Kindesmisshandlungen und Vernachlässigung zumeist im Verborgenen stattfinden, braucht es unterschiedliche Ansätze, die solche zu erkennen vermag. Die vorliegende Masterthesis beschäftigt sich mit einem Screening auf Erwachsenennotfallstationen, das gefährdete Kinder anhand von elterlichen Risikofaktoren – die gleichzeitig Einweisungsgründe darstellen – identifiziert. Ziel war es zu prüfen, ob durch die Einführung dieses Screening-Instrumentes neue Fälle von Kindeswohlgefährdungen erkannt werden können, die nicht bereits im Kinderschutzsystem eingeschlossen sind. In der Schweiz ist es bisher nicht Usus, Patientinnen und Patienten mit den Einweisungsgründen Partnerschaftsgewalt, Substanzmissbrauch, Suizidversuch oder schwere, psychische Störung systematisch zu fragen, ob sie Kinder haben.

Die Begleitbeistandschaft

Unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Begleitbeistandschaft ist eine Beistandschaftsart, welche das vorrevidierte Recht nicht kannte. Der Gesetzgeber wollte mit ihr einen Leuchtturm für die Personensorge schaffen,weil die Personensorge im vorrevidierten Recht wenig Niederschlag im Gesetz fand. Begleitende Unterstützung wird somit neben dem Vertretungs- und Mitwirkungshandeln eine neue Handlungsart des Beistandes. Sie ist viel weniger rechtlich als sozialarbeiterisch orientiert. Dementsprechend bildet sie auch eine Verbindung von Sozialarbeit und Recht und bietet diverse Fragestellungen, die sowohl rechtlich als auch sozialarbeiterisch geprägt sind. Im Rahmen des vorliegenden Werkes werden diese interdisziplinären Bezüge beleuchtet. Dadurch wird auch die Systematik für sämtliche Beistandschaften herausgearbeitet und die Beistandschaft im Kontext des Familienrechts behandelt.

Leitfaden für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände

Systematik und Wissensbausteine für die Mandatsführung

Bisher findet sich kein Leitfaden, der die Mandatsführung als strukturierten Prozess aufzeigt. Der vorliegende Leitfaden für Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände will eine Lückeschliessen. Er soll in einem ersten Teil die Systematik der Tätigkeit eines Beistandes aufzeigen. Dabei werden in verschiedenen Schritten die Aufgaben der Mandatsführung umschrieben und in den Kontext, auch zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), gestellt. Im zweiten Teil werden Wissensbausteine, welche wesentlich für die Mandatsführung sind und für die praktische Arbeit Hinweise geben sollen, in maximal reduzierter Form dargestellt.

BZ

Jeder zehnte Kesb-Fall ist eine Fremdplatzierung

In der Schweiz haben die Kinderschutzmassnahmen im letzten Jahr zugenommen. Dennoch betreibe die Kesb kein modernes Verdingkindwesen, sagt ein Politiker.Im Bereich der Kinderschutzmassnahmen in der Schweiz hat die Anzahl der betroffenen Kinder 2016 im Vorjahresvergleich um 4,5 Prozent auf 42'767 zugelegt.- Krasse Einzelfälle machen der Kesb zu schaffen (NZZ)- KESB verzeichnet 2016 mehr Fälle (Swissinfo)- Kesb musste 2016 häufiger einschreiten (SRF)

Praxisanleitung Kindesschutzrecht

Die Publikation ist als praxisorientiertes Nachschlage- und Arbeitsbuch konzipiert und bietet theoretisch fundierte Arbeitshilfen für die Umsetzung des Kindes(schutz)rechts in die Praxis. Mit dem Ziel, Standards für eine schweizweit einheitliche Anwendung der Rechtsgrundlagen zu schaffen, erscheint die Praxisanleitung auf Deutsch und Französisch (die Muster erscheinen zusätzlich auf Italienisch). Die Ausführungen beziehen sich auf den Stand der Gesetzgebung am 1. Januar 2017. Zum Erwachsenenschutzrecht gibt es eine separate Publikation. Der Fokus der Inhalte liegt bei den für KESB, Mandatsträger/innen und Abklärungsdienste relevanten Fragestellungen. Die Erörterung der gesetzlichen Grundlagen wird mit psychologischem und sozialarbeitsmethodischem Wissen verknüpft. 

SRF

Ab wann können Behörden intervenieren?

Bevor Behörden eingreifen können, müssen auffällige Personen drei Kriterien erfüllen.Wenn sich jemand von seinem Wohnort abmeldet und im Wald lebt, ist diese Person noch nicht automatisch ein Problemfall. Auffälliges Verhalten alleine genüge nicht, um eine Person einzusperren, sagt Jerôme Endrass vom Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich.

NKVF

Psychiatrische Einrichtungen: Handlungsbedarf bei der Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben

In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht liefert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter erste Erkenntnisse über die von ihr überprüfte Umsetzung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben in psychiatrischen Einrichtungen. Handlungsbedarf ortet die Kommission insbesondere bei der Anordnung der Behandlungen ohne Zustimmung und der bewegungseinschränkenden Massnahmen. Ein weiteres Augenmerk legte die Kommission zudem auf die Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen im asyl- und ausländerrechtlichen Bereich. Im Rahmen ihrer Kontrollbesuche stellte sie zudem mit Zufriedenheit fest, dass ihren Empfehlungen weitgehend Rechnung getragen wurde und in einzelnen Justizvollzugseinrichtungen namentlich die materiellen Haftbedingungen massgeblich verbessert wurden.

AvenirSocial

Kindesschutz: Die Rechtskommission des Nationalrates ändert die Position zur Meldepflicht

Gute Nachrichten aus dem Bundeshaus für alle Professionellen der Sozialen Arbeit die regelmässig Kontakt zu Kindern haben. Nachdem die Kommission und der Nationalrat Nichteintreten beschlossen hat, folgt nun die Rechtskommission des Nationalrates dem Beschluss des Ständerates und tritt auf die Kindesschutzvorlage ein. Dieses Dossier ist ein zentrales Anliegen für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, weil es die Meldepflicht und -recht der Professionellen der Sozialen Arbeit betrifft, die regelmässig Kontakt zu Kindern haben.- Zweite Chance für die Kindesschutzvorlage (parlament.ch)