Factsheet: Die wichtigsten Änderungen; 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
Die Schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlt 70 bis 80% des versicherbaren Einkommens, bietet eine Bezugsdauer von anderthalb bis zwei Jahren, eine effiziente Vermittlung und Beratung sowie ein grosses Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen. Die 4. Teilrevision ist für dieses wichtige Sozialwerk nötig, um es langfristig zu finanzieren.