Bundesgericht definiert Kriterien für Entscheid über alternierende Obhut
BGEr-Urteile 5A_904/2015, 5A_991/2015 vom 29. September 2016
Das Bundesgericht legt Kriterien fest, die von den Gerichten beim Entscheid über die Frage zu beachten sind, ob bei getrennt lebenden Eltern bezüglich Kinderbetreuung das Modell der sogenannten alternierenden Obhut in Betracht kommt. Massgebend ist, ob die Betreuung zu ungefähr gleichen Teilen aufgrund der konkreten Umstände mit dem Kindeswohl vereinbar ist.