Härtere Strafen für Sexualdelikte
Ein Vergleich zeigt, dass viele Länder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung genauer definieren und männliche Opfer stärker berücksichtigen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Ein Vergleich zeigt, dass viele Länder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung genauer definieren und männliche Opfer stärker berücksichtigen.
Zum Welttag gegen die Todesstrafe - 10. Oktober 2014
Noch immer vollstrecken verschiedene Staaten Todesurteile gegen Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen und verstossen damit gegen internationales Recht, moniert Amnesty International anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober.
Wird nach einem Sicherungsentzug des Führerausweises die Einhaltung der Alkoholabstinenz mittels Haaranalyse kontrolliert, ist auf den gemessenen Mittelwertabzustellen. Die nach oben und nach unten in gleichem Masse bestehende Messunsicherheit darf nicht berücksichtigt werden.
Nach dem Willen des Bundes sollen Gerichte bald Fussfesseln anordnen dürfen, um Kontaktverbote durchzusetzen.
Der Nationalrat will die Ausschaffungsinitiative der SVP wortgetreu umsetzen. Er hat am 20. März 2014 dem Antrag seiner Kommission mit 104 gegen 71 Stimmen klar stattgegeben. Damit desavouiert der Nationalrat den Bundesrat, der in einem langwierigen Prozess einen Kompromissvorschlag angesichts der menschenrechtswidrigen Verfassungsbestimmung in Artikel 121 erarbeitet hatte. Denkwürdig ist dieser Entscheid, da der Nationalrat sich damit gegen einen Grundsatz des rechtsstaatlichen Handelns in der Schweiz ausspricht und es dem Bundesgericht überlässt, eine Lösung zu finden, die mit übergeordnetem Recht vereinbar ist.
Bericht
Eine berufsethische Perspektive
Diese Bachelor-Arbeit widmet sich dem Anti-Aggressivitäts-Training® (AAT®) von Jens Weidner. Es handelt sich um eine delikt- und defizitspezifische Behandlungsmassnahme für sogenannte gewalttätige Mehrfachstraftäter/innen, die eine Einstellungs- und Verhaltensänderung hin zu einem deliktfreien Alltag anstrebt. Das Programm wird im deutschsprachigen Raum angewandt und von Professionellen der Sozialen Arbeit durchgeführt. Das AAT® wird unter Professionellen der Sozialen Arbeit kontrovers diskutiert und ist unter anderem wegen seines konfrontativen Ansatzes einer breiten Kritik ausgesetzt. Gestützt auf eine Literaturrecherche möchten die Autoren in einem ersten Schritt den Aufbau und den Inhalt des AAT® aufzeigen. Im Weiteren werden die Theorien erläutert, auf die sich Jens Weidner stützt. Und in einem dritten Schritt wird das Programm, begründet durch die breite Kritik, aus einer berufs-ethischen Sicht der Sozialen Arbeit bewertet. Die Bewertungsgrundlage beruht auf dem Berufskodex Soziale Arbeit Schweiz und auf dem Werte-Normen-Quadrat von Beat Schmocker, das die Moralität der Sozialen Arbeit wiedergibt. Zu diesem Werte-Normen-Quadrat werden Theorien und Modelle der Sozialen Arbeit und deren Bezugswissenschaften aufbereitet und zu einem sechsteiligen Bewertungs-Leitfaden konzipiert. Die Autoren kommen zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Denn der einseitige Integrations-begriff des AAT® sowie die Fokussierung auf die Defizite der Jugendlichen wird aus Sicht der Sozialen Arbeit als nicht hinreichend bewertet. Zudem sind die professionellen Rollen der Tutoren und der Co-Trainer/-innen aufgrund ihrer Ausbildung zu hinterfragen.
Ausländer sind in Schweizer Gefängnissen übervertreten. Straftäter mit Schweizer Pass profitieren viel öfter von der milderen Geldstrafe.
Strafrecht
Staatsanwälte neigen dazu, Männer härter zu bestrafen als Frauen, aber Ausländer nicht härter als Schweizer. Das zeigt eine neue Studie.
Straftäter kommen vermehrt ins Gefängnis und verrichten nur noch selten gemeinnützige Arbeit. Die Einsätze in gemeinnütziger Arbeit sind von 2007 bis 2011 um fast die Hälfte zurückgegangen. Im selben Zeitraum ist die Zahl der Gefängnisstrafen gestiegen. Der Grund: Seit der Revidierung des Strafgesetzes sprechen Richter – und nicht mehr Vollzugsbeamte – die Strafen aus.Zum Thema: Mit Fussfesseln Gefängnisse entlasten? (DRS)
Räumliche Defizite in unterschiedlichem Masse sowie zu wenig exakte Regelungen bei den Zwangsmassnahmen - so lauten zwei negative Befunde aus den jüngsten Berichten der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). In diesen zieht die Kommission Bilanz über ihre Besuche im Haft- und Untersuchungsgefängnis "Grosshof" in Kriens (LU) vom Februar 2011 sowie in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen (TG) vom November 2010. Bei der Lektüre der beiden Berichte fällt auf, dass die besuchten Einrichtungen stark bis übermässig ausgelastet sind. Auf der positiven Seite loben die Kommissionsmitglieder bei beiden Institutionen den Umgang des Personals mit den Inhaftierten, bzw. mit den Patienten.
Mit der Revision des Strafgesetzbuches 2007 wird die gemeinnützige Arbeit als Strafe vom Richter ausgesprochen. Die Zahlen zu den Einsätzen in gemeinnütziger Arbeit 2009 finden sie unter Statistik Schweiz - Gemeinnützige Arbeit.