Gedanken zur Rassismus-Strafnorm
20 Jahre Art. 261bis StGB
Gut 20 Jahre sind verstrichen, seit am 1. Januar 1995 mit Art. 261bis StGB ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Rassendiskriminierung und Leugnung von Völkermord oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in der Schweiz unter Strafe stellt. In diesen Jahren haben die schweizerischen Gerichte aller Stufen zu den verschiedensten Aspekten der Strafnorm eine reiche Rechtsprechung entwickelt. Im Unterschied zu den meisten anderen einmal angenommenen Gesetzen sind jedoch die Diskussionen darüber, ob es den betreffenden Artikel überhaupt brauche und ob er nicht sogar auf unzulässige Weise andere Rechte, insbesondere die Meinungsäusserungsfreiheit, einschränke, bis heute nicht abgeflaut.