Wegen knapper Kasse nicht zum Arzt
Die immerzu steigenden Prämien für die Krankenkassen haben gravierende Folgen. Um Geld zu sparen, verzichten viele Schweizer auf eine medizinische Behandlung.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Die immerzu steigenden Prämien für die Krankenkassen haben gravierende Folgen. Um Geld zu sparen, verzichten viele Schweizer auf eine medizinische Behandlung.
Krankenkasse
Bei den Prämienverbilligungen regiert der Kantönligeist. Bern hat jetzt die Sparschraube so massiv angezogen, dass Leute in Not geraten.
Die Krankenversicherung müsse wieder eine Versicherung sein und kein «Selbstbedienungsladen» für Bagatellen, sagt der Santésuisse-Präsident. Er fordert unter anderem eine höhere Minimalfranchise.
Nach dem Referendum ist nun auch die Initiative gegen den Abbau bei den Prämienverbilligungen lanciert. Sie will die Krankenkassenprämien auf den Stand vor dem grossen ASP-Sparprogramm im Jahr 2013 zurücksetzen.
Wer vom Staat Unterstützung beim Bezahlen der Krankenkassenprämie will, darf nächstes Jahr mehr verdienen. Die Einkommensgrenzen werden um 300 bis 900 Franken erhöht. Medienmitteilung:- Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung werden weiter angehoben (Kanton Zürich)
Der Kanton Solothurn steuert wie bisher 80 Prozent des Bundesbeitrages zur Verbilligung der Krankenkassenpämien bei. Die Stimmberechtigten kippten an der Urne einen Kantonsratsbeschluss, der die Grenze aus Spargründen bei 70 Prozent festlegen wollte.
Fast jeder Dritte bezieht Subventionen für die Krankenkassenprämien. Doch viele Kantone sparen und kürzen die Prämienverbilligungen. Philipp Dubach, Leiter Bereich Soziale Mindestsicherung vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass), sagt, wer das Nachsehen haben dürfte.
Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes 1996 wurden in einzelnen Kantonen im Vergleich zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenkassenprämien bezahlt. Aus diesem Grund hat das Parlament entschieden, den Versicherten in neun Kantonen in den Jahren 2015 bis 2017 einen Betrag von insgesamt rund 800 Millionen Franken zurück zu zahlen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat nun die Höhe des Betrags berechnet, der den Versicherten 2015 zugute kommt.Zum Thema: Krankenkassenverbilligung gerät unter Druck (SRF)
Am 22. Januar hat der Grosse Rat das Gesetz betreffend die Einführung derBundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EGKUMV) revidiert und dabei das Sozialziel zu den Prämienverbilligungen für dieKrankenkasse gestrichen. Mit einem Referendum gegen das EG KUMV und einerparallelen Initiative will das Komitee «Bewährte Prämienverbilligungen»den Erhalt der bewährten, fairen Prämienverbilligungen sicherstellen.
Die Prämienverbilligungen für die Krankenkassen sind wie ein Brückengeländer, das vor dem Absturz in die Schlucht schützt. Ist die Brücke rutschig und fehlt das Geländer, steigt das Risiko, abzustürzen. Mit der Kürzung der Prämienverbilligung wurde das Brückengeländer abmontiert. Wer ausrutscht, muss Glück haben, um nicht abzustürzen. Das Geländer müssen wir wieder montieren, bevor es zu spät ist.Zum Thema:- Abbau bei den Prämienverbilligungen ist finanzpolitisch unnötig und sozialpolitisch verheerend (Kabba)
Während ein Komitee von SP, Grünen und weiteren Organisationen Prämienverbilligungen anstrebt , wie sie vor den Sparrunden im Kanton Bern ausgerichtet wurden, schlägt die EVP einen dritten Weg vor.Zum Thema:- Linke will das Rad zurückdrehen (Berner Zeitung)
Der Bund muss erneut viel mehr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien ausgeben. Das System gerät von rechts und links unter Druck.
Der Grosse Rat hat der nötigen Gesetzesänderung zugestimmt, um den 2013 beschlossenen Abbau bei den Prämienverbilligungen korrekt umzusetzen. Das letzte Wort in dieser Sache dürfte aber die Stimmbevölkerung haben.
Eine Analyse der durchschnittlichen Prämienlast in der Schweiz und Vorschläge für den Ausbau der Prämienverbilligungen. Avec résumé en français.
Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
Im Kanton Uri stehen 2015 insgesamt 14,88 Mio. Franken für die individuelle Prämienverbilligung zur Verfügung. Dies sind fast eine halbe Million Franken mehr als im Vorjahr. Das 2014 neu eingeführte automatische Verfahren wird fortgesetzt. Die ersten Entscheide werden in den nächsten Wochen verschickt.
Die finanzielle Situation des Kantons Wallis erfordert eine Kürzung der Subventionen für die Krankenversicherungsprämien. Das im Dezember vom Parlament genehmigte Budget sieht eine Reduzierung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) von 29 Mio. Franken für das Jahr 2015 vor. Es handelt sich dabei um die zweite Budgetkürzung der IPV, obwohl die Krankenkassenprämien weiterhin steigen (+ 3,9 % für das Jahr 2015). Als Folge werden rund 21’000 Personen kein Anrecht mehr auf Subventionen haben. Etwa 63‘000 Personen werden weiterhin eine individuelle Prämienverbilligung im Jahr 2015 erhalten.
Prämienverbilligung 2014
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll Personen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung mindern.
Wer im Kanton St. Gallen Anrecht auf eine Prämienverbilligung bei der Krankenkasse beansprucht, muss dies bis Ende März beantragen.
Die Eckwerte der Prämienverbilligung für 2015 wurden vom Regierungsrat festgelegt. Es ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahr rund 15.8 Mio. Franken an individueller Prämienverbilligung ausgeschüttet werden, womit der bewilligte Budgetkredit eingehalten werden kann.