«Sei dankbar, hier zu leben!»
Wie ist es, beim Migrationsamt Leute auszuschaffen? Eine junge Zürcherin erzählt von menschlichen Schicksalen und der Dankbarkeit dafür, in einem stabilen Land zu wohnen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Wie ist es, beim Migrationsamt Leute auszuschaffen? Eine junge Zürcherin erzählt von menschlichen Schicksalen und der Dankbarkeit dafür, in einem stabilen Land zu wohnen.
Trotz unzureichender Sicherheit droht 300 Äthiopiern und Äthiopierinnen wegen des soeben unterzeichneten Rückübernahmeabkommens mit Äthiopien die Zwangsausschaffung. Als besonders skandalös beurteilt die SFH, dass der repressive äthiopische Geheimdienst (Niss) auf Einladung der Schweiz Zugang zur äthiopischen Diaspora erhält.
Gemäss dem UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) hat die Schweiz mit der Wegweisung eines Eritreers in sein Heimatland die Anti-Folterkonvention verletzt.
Die Kantone ordnen die ausländerrechtliche Administrativhaft sehr unterschiedlich an. Die durchschnittliche Haftdauer beträgt 22 Tage. In der Hälfte aller Fälle dauert sie weniger als 10 Tage. Es gibt jedoch auch lange Inhaftierungen (zwischen 9 und 18 Monaten).
Anna heiratet einen jungen Mann aus Pakistan, um seine Ausschaffung zu verhindern. Doch die Scheinehe entpuppt sich als Albtraum. Nun braucht sie selbst Hilfe.
In vielen Kantonen werden Migrantenkinder für ihre Ausschaffung inhaftiert, obwohl dies dem Kindswohl widerspricht und in vielen Fällen nicht nötig wäre. Terre des hommes hat eine Bestandesaufnahme der Situation in der Schweiz erstellt, um Licht in ein bisher kaum beachtete Sachlage zu bringen. Wir zeigen ausserdem erprobte Alternativen zur Inhaftierung auf.Zum Thema: Bestandesaufnahme zur Administrativhaft von minderjährigen MigrantInnen in der Schweiz (TdH)
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis langer und genauer Recherchearbeit zu den Praktiken von Bund und Kantonen, unter Einbezug relevanter juristischer Texte. Er zeigt mehrere Unstimmigkeiten der Schweizer Behörden beim Verständnis der Situation von minderjährigen MigrantInnen auf, die im klaren Gegensatz zu den Kinderrechten stehen, wie sie in der Kinderrechtskkonvention (KRK) der Vereinten Nationen festgehalten sind, die von der Schweiz 1997 ratifiziert wurde. Er enthält auch eine Reihe von praktischen Empfehlungen für die Behörden, die der Schweizer Tradition der humanitären Aufnahme und des politischen Dialogs Rechnung tragen.
Minderjährige abgewiesene Asylbewerber sollen nicht mehr in Ausschaffungshaft kommen, fordert Terre des hommes. Ein generelles Verbot hat politisch wenig Chancen, doch die Kantone haben ihre Empfehlungen verschärft.
Auf dem Bundesplatz fand am Samstagnachmittag eine Kundgebung gegen die Ausschaffungspolitik der Schweiz statt. Etwa 4000 Menschen, viele von ihnen Flüchtlinge, demonstrierten friedlich.
Ein 63-Jähriger aus Sri Lanka muss die Schweiz verlassen, weil er bei der Sozialhilfe betrog. Zwar tat er dies, bevor die Ausschaffungsinitiative galt. Das Gericht wandte trotzdem die Härte des neuen Gesetzes an.
Die Schweiz hat eine Tibeterin in ein unsicheres Land ausgeschafft. Und korrigiert den Fehler nicht.
Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern nach Äthiopien sind schwierig. Die Schweiz will sich deshalb einer Asyl-Vereinbarung zwischen Addis Abeba und der EU anschliessen. Doch sie hat ihren Preis.
Aufgrund harscher Kritik der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat der Bundesrat der Ausschaffungshaft von unter 15-Jährigen nun endgültig den Riegel geschoben. In einigen Kantonen wurden Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, zusammen mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft genommen. Der Bundesrat zwingt diese Kantone nun, Alternativen zu finden, da es für diese Praxis keine gesetzliche Grundlage gibt.
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht mehr mit ihren Eltern in Ausschaffungshaft untergebracht werden. Die gesetzliche Grundlage fehle, so der Bundesrat. Nun müssen einige Kantone ihre Praxis anpassen.
Die USA sperren Migrantenkinder in Zeltstädte, Europa lässt sie auf Lesbos kaputtgehen.
„Islamistische“ Gefährder können abgeschoben werden, wenn die Todesstrafe im Heimatland in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wird. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall eines Tunesiers entschieden.
Die neuen Regeln zur Ausschaffung krimineller Ausländer stossen auf Kritik. Die Härtefallklausel werde zu oft angewendet, heisst es. Der Ständerat will deshalb die Bestimmungen über die strafrechtliche Landesverweisung anpassen.
Die Tage im Bässlergut sind immer gleich. In stumpfer Langeweile warten die Insassen auf den Flug und vertreiben sich die Zeit mit Haareschneiden und Trainieren.
Ausschaffungen in die Maghrebstaaten scheitern häufig. Die Ausnahme ist Tunesien, das mit der Schweiz eine Migrationspartnerschaft abgeschlossen hat. Doch das Land ist mit der Umsetzung des Abkommens auf Schweizer Seite nicht glücklich.
Kantone, die Asylbewerber nicht in «Dublin»-Staaten zurückschaffen, erhalten neu eine Rechnung vom Bund. Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz geht momentan zwar zurück. Dennoch machen die Behörden deutlich: Sie wollen keine Asylfälle übernehmen, für die rechtlich ein anderes Land zuständig wäre.Mehr zum Thema: Wo in der Schweiz abgewiesene Asylbewerber rechtzeitig ausgeschafft werden – und wo nicht (NZZ)