Beschwerden gegen Minimallohn im Kanton Neuenburg abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerden gegen die gesetzliche Festlegung einesminimalen Stundenlohns von 20 Franken im Kanton Neuenburg ab. Die sozialpolitischmotivierte Massnahme, mit der insbesondere dem Problem von "working poor" begegnet werden soll, ist mit dem verfassungsmässig garantierten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und mit dem Bundesrecht vereinbar. Die vom NeuenburgerGrossen Rat beschlossene Regelung tritt mit dem vorliegenden Urteil des Bundesgerichts in Kraft.