Für Kommission sind Kürzungen in der Sozialhilfe vertretbar
Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Kürzungen in der Sozialhilfe sind vertretbar. Zu diesem Schluss kommt die Mehrheit der Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK). Sie beantragt dem Grossen Rat mit 8 Ja gegen 5 Nein bei 3 Enthaltungen die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes mit einer Änderung zu genehmigen. Um einen stärkeren Akzent bei der beruflichen Integration zu setzen, schlägt sie vor, dass der Kanton zur besseren Vermittlung von Sozialhilfebeziehenden eng mit der Wirtschaft zusammenarbeitet und besondere Programme und Projekte fördert. Eine Minderheit dagegen will den in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) festgehaltenen Grundbedarf für den Lebensunterhalt nicht kürzen und wird daher Nicht-Eintreten beantragen.