Die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Schweiz
Die doppelte Diskriminierung behinderter Kinder in der Schweiz dargelegt anhand zweier Beispiele
Bedeutung für die Praxis Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, BRK), das in der Schweiz seit dem 15. Mai 2014 in Kraft ist, übernimmt hinsichtlich der Kinder einige der allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UNO-Kinderrechtskonvention, KRK). Die BRK führt eine ganze Reihe von Massnahmen auf, wie etwa Gesetzesreformen oder die verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Sprache, mit denen Verstösse gegen die Konvention behoben und die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderungen erleichtert werden können. Das Recht auf Anhörung gemäss Artikel 12 KRK und das Recht auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben gemäss Artikel 31 Abs. 2 KRK sind zwei Beispiele für die doppelte Diskriminierung behinderter Kinder: zum einen als Kinder und zum andern als Menschen mit Behinderungen.