Handicap und Recht, 4/2016: Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen: Das Bundesgericht verschärft die bisherige Praxis
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigen, die nicht zusätzlich einem anerkannten «Aufgabenbereich» nachgehen, erheblich verschärft. Leidtragende dürften wieder einmal in erster Linie Frauen sein. Künftig wird es Personen geben, die selbst bei schwerster Behinderung keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente erwerben können.