Darf die Kesb sich einmischen?
Frage: Mein Sohn und ich haben vereinbart, dass er mich vertritt, wenn ich urteilsunfähig bin. Kann die Kesb diesen Vorsorgeauftrag ablehnen?
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Frage: Mein Sohn und ich haben vereinbart, dass er mich vertritt, wenn ich urteilsunfähig bin. Kann die Kesb diesen Vorsorgeauftrag ablehnen?
Schon abgestimmt? Oder dürfen Sie gar nicht? In der Verfassung wird explizit einem Teil der Bürgerinnen und Bürger das Stimmrecht verweigert. Trotz Ratifizierung der UNO-Konvention, welche die Teilhabe der Behinderten am politischen Geschehen verlangt, ist bis jetzt dafür nichts getan worden.