Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Der Erlass 860.111 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe vom 24.10.2001 (Sozialhilfeverordnung, SHV) (Stand 01.01.2020) wird wie folgt geändert:
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Der Erlass 860.111 Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe vom 24.10.2001 (Sozialhilfeverordnung, SHV) (Stand 01.01.2020) wird wie folgt geändert:
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Sozialhilfegesetzes knapp abgewiesen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist besorgt. Sie prüft einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Aargau soll eines der härtesten Bürgerrechtsgesetze der Schweiz erhalten. Am 9. Februar wird über die umstrittene Vorlage abgestimmt.
Kommentar zum Angriff auf Armutsbetroffene
Den Angriff auf Armutsbetroffene von oben kann nur eine breite solidarische Bewegung stoppen. Die neusten Verschärfungen bieten genug Anlass dafür.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen eine Änderung des Zürcher Sozialhilfegesetzes knapp abgewiesen. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist besorgt. Sie prüft einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der aktuelle Anlass: Am Dienstag muss das Bundesgericht die Frage beantworten, ob sich Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger gegen eine Auflage wehren dürfen, bevor ihnen Leistungen gekürzt werden oder erst danach. Klar ist: Entscheidet das Bundesgericht im Sinn des Zürcher Kantonsrats, dürften andere Kantone nachziehen und die Rekursrechte von Sozialhilfebezügern ebenfalls einschränken.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die 2019 vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes ab, wonach Auflagen und Weisungen nicht selbstständig angefochten werden können. Der fraglichen Bestimmung kann ein Sinn zugemessen werden, der sich mit der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie vereinbaren lässt.
Ein Heimat-Hardliner als vorsitzender Oberrichter und ein vorläufig Aufgenommener aus Somalia sind sich einig – das Sozialamt hat überreagiert. Der Dialog zwischen den zwei höchst unterschiedlichen Männern führt zu erstaunlichen Erkenntnissen.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat im November 2018 empfohlen, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) ab 1. Januar 2020 auf 997 Franken zu erhöhen.
Bei einer Frau, die ihre Finanzen nicht transparent machte, wurde die Sozialhilfe zu Recht eingestellt. Das hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden.
Der Entwurf zur Revision des Walliser Sozialhilfegesetzes ist unausgewogen und rechtlich bedenklich. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS verlangt deshalb gemeinsam mit AvenirSocial eindringlich eine Überarbeitung der Vorlage.
SVP-Grossrätin Martina Bircher will Grossfamilien die Sozialhilfe kürzen. Es geht ihr um den Betrag, den Familien mit mehr als drei Kindern pro Monat und weitere Person erhalten. Laut der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe verstösst die Forderung gegen die Bundesverfassung und die UNO-Kinderrechtskonvention.
Im Aargau können Gemeinden seit März Menschen, die Sozialhilfe beziehen, in Heime einweisen. Die Regierung hat einen entsprechenden Passus in eine Verordnung aufgenommen. Das weckt Erinnerungen an düstere Zeiten.
Im Baselbiet soll die Sozialhilfe gekürzt werden, beschloss der Landrat 2018. Ein neuer Vorstoss der SP will diesen Entscheid korrigieren.
Sozialhilfeabhängige haben einen schweren Stand, wenn sie sich gegen fehlerhafte Entscheide zu wehren wagen. Das Justizsystem diskriminiert sie, obwohl sie Anrecht auf Rechtsschutz hätten. Eine engagierte Beratungsstelle versucht, das Schlimmste zu verhindern.
Die zuständige Nationalratskommission will, dass Vertragspartner und gar die Öffentlichkeit einsehen können, ob jemand Sozialhilfe bezieht. Wären Sie von der Massnahme betroffen?
Statt beim Budget der Sozialhilfebezüger anzusetzen, nimmt die Regierung nun die Berner Gemeinden finanziell ins Visier.
Auswirkungen auf die Sozialhilfe im Kanton Zürich
Es war knapp: Rund 53% der Berner*innen lehnten die Kürzungen in der Sozialhilfe ab. Doch der bürgerliche Angriff auf das letzte Sicherungsnetz unter dem Deckmantel der „aktivierenden Sozialhilfe“ geht weiter. Dabei bedeuten Kürzungen beim Grundbedarf nicht nur weniger Geld für Armutsbetroffene, sondern auch mehr Arbeit für Kirchen und Hilfswerke. Es stellt sich die Frage: Wozu das Ganze?
Véréna Keller, 10. Mai 2019