Freiheitsentzug, Strafvollzug - Daten, Indikatoren
Jugendsanktionsvollzug (JUSAS)
Zum Inhalt: Platzierte Jugendliche am Stichtag Art der Platzierung am Stichtag
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Jugendsanktionsvollzug (JUSAS)
Zum Inhalt: Platzierte Jugendliche am Stichtag Art der Platzierung am Stichtag
Jugendheim Prêles
Am Freitag (26.10.2012) hat Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer zusammen mit der Direktorin des Jugendheims Prêles, Ursula Muther, den Schlussstein für die Bauarbeiten im Heim gesetzt. In den vergangenen drei Jahren wurde das Heim umfassend saniert, modernisiert und mit Neubauten ergänzt. Es bietet nun beste Voraussetzungen für die Betreuung und Förderung schwieriger Jugendlicher.
Durchschnittlich jeder dritte jugendliche Straftäter wird rückfällig. Das geht aus einer Statistik hervor, die das Bundesamt für Statistik zu verurteilten Minderjährigen mit Wohnsitz im Kanton Zürich erstellt hat. Aussagen zur Wirksamkeit der verschiedenen Sanktionen lassen sich jedoch nur bedingt machen.
Schlussbericht zuhanden des Auftraggebers
Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse einer Evaluation der Wirksamkeit des neuen Ju-gendstrafgesetzes. Die Evaluation wurde zwischen Februar 2011 und März 2012 im Auftrag des Bundes-amtes für Justiz durch die Berner Fachhochschule Soziale Arbeit realisiert.
Jeder dritte junge Straftäter im Kanton Zürich begeht innerhalb von drei Jahren wieder ein Delikt. Je gravierender das Ursprungs-Delikt war und je schärfer die Sanktion, desto höher ist die Rückfallgefahr. Zum Thema: Evaluation der Wirksamkeit des neuen Jugendstrafgesetzes (Berner Fachhochschule)
Die Gesamtzahl der im Jahr 2011 bei den Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich eingegangenen Fälle hat gegenüber dem Vorjahr erneut um acht Prozent abgenommen. Der Rückgang betrifft auch die Gewaltstraftaten. Die Anzahl der Jugendlichen, gegen die wegen einer Gewaltstraftat an die Jugendanwaltschaften rapportiert wurde, hat sich innert zweier Jahre um 37 Prozent verringert.
In Basel ist die erste psychiatrische Abteilung für junge Kriminelle aus der Deutschschweiz eröffnet worden. Bisher gab es keine passende Institution für junge Straftäter mit psychischen Störungen.
Dass der Bund seine Betriebsbeiträge an Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene seit 2008 in Form von Pauschalen ausrichtet, hat sich bewährt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine Beitragsberechtigung klarer zu formulieren. Der Bundesrat hat daher die Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug präzisiert und auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.
Die Stossrichtung des Entwurfs, Kinder und Jugendliche besser vor pädokriminellen Wiederholungstätern zu schützen, ist zu begrüssen. Doch stellen sich noch einige Umsetzungsfragen. Auch muss ein besserer Schutz von Minderjährigen vor Gewalt breiter ansetzen.
Eine dogmatische Analyse mit Blick auf die Legitimation einer Fürsorge- und Erziehungshaft
Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine dogmatische Untersuchung der Legitimation von Freiheitsentzügen im Kontext eines JugendstrafverfahrensFreiheitsentzug mit Jugendstrafverfahren
Eine dogmatische Analyse mit Blick auf die Legitimation einer Fürsorge- und Erziehungshaft
Die vorliegende Arbeit beinhaltet eine dogmatische Untersuchung der Legitimation von Freiheitsentzügen im Kontext eines JugendstrafverfahrensFreiheitsentzug mit Jugendstrafverfahren
Hart, aber herzlich
Jugendliche Mörder werden im Massnahmenzentrum Uitikon ZH mit Respekt behandelt. Im Gegenzug erwartet man von ihnen Einsicht und harte Arbeit an sich selbst. Ein umstrittenes Rezept – aber ein erfolgreiches.
Regierungsrat schickt neues Gesetz an den Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Vollzug von Jugendstrafen und -massnahmen und in der stationären Jugendhilfe zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die Vernehmlassung zeigte eine grosse Zustimmung zum Entwurf für das neue Gesetz. Der Grosse Rat wird den Erlass in der Junisession in erster Lesung behandeln.
Jugendliche Intensivtäter sind Untersuchungsgegenstand in den verschiedensten Disziplinen, z.B. der Psychologie, Soziologie, (Sozial-)Pädagogik oder der Polizeiwissenschaft. Ziel des Buches ist die Zusammenführung dieser unterschiedlichen Perspektiven.
In der Schweiz leben 685500 10-17 Jahre alte Minderjährige. 2009 wurden 15100 Urteile gegen Minderjährige gesprochen. Der Anstieg der Jugendstrafurteile von 14651 im Jahre 2008 auf 15064 im Jahre 2009 (+2,8%) beruht auf einer häufigeren Bestrafung von jugendlichen Drogenkonsumenten (+13,8%; 2008: 3843, 2009: 4374). Die Jugendstrafurteile mit einem Gewaltdelikt sind dagegen rückläufig (-3,6%; 2008: 2456, 2009: 2367).
Auf der Basis einer qualitativen Längsschnittstudie wird der Wechselwirkung lebensgeschichtlicher Beziehungserfahrungen mit dem Erleben der Beziehungen in Haft nachgegangen, um Schlussfolgerungen für die Betreuungsprozesse in geschlossenen Institutionen zu ziehen.
Dieses umfangreiche Werk stellt die Schutzmassnahmen des Jugendstrafgesetzes (JStG) umfassend und systematisch dar. Die Autorin befasst sich vorab mit den wesentlichen Fragen der Jugendstrafrechtsrevision.
Betrachtung des Schweizerischen Jugendstrafrechts im Lichte der Internationalen Rechte des Kindes und im Vergleich zu Südafrika
Diese Freiburger Dissertation befasst sich mit Fragen zum Thema Jugendstrafrecht und internationales Recht. Zunächst wird das internationale Regelwerk dargestellt. Sodann wird die Behandlung von jugendlichen Angeschuldigten und Rechtsbrechern in der Schweiz und in Südafrika aufgezeigt. Im Hauptteil erfolgt eine Beurteilung der nationalen Systeme im Lichte des internationalen Rechts.
Eine Studie zur Rückfälligkeit von jungen Erwachsenen aus den Massnahmenzentren Arxhof und Uitikon
Zwei Drittel der jungen Männer, die regulär aus einer Massnahme austreten, begehen kein Verbrechen mehr, ein Drittel wird rückfällig. Wird die Massnahme aber vorzeitig abgebrochen, so erhöht sich die Rückfallquote von 33 auf 54,6 Prozent. Dies ist der vorliegenden Studie zu entnehmen. Die Rückfallquote bei Gewaltverbrechen beträgt bei regulär Ausgetretenen 6,2 Prozent, bei den so genannten Abbrechern aber 24,9 Prozent.
Eine dogmatische Analyse von Interimsinterventionen nach Jugendstrafrecht, Jugendhilferecht und Familienrecht. Studien zum Strafrecht Band 21.