Kein Erhoffen Sondern Bedenken
Widerstand gegen Abklärungen im Auftrag der KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben innert kurzer Zeit nach Inkrafttreten des revidierten Erwachsenenschutzrechts am 01.01.2013 viel kritische Presse erhalten. Die Errungenschaften des neuen Erwachsenenschutzrechts, wie die Selbstbestimmung beim Vorsorgeauftrag, die Professionalisierung der Behörde und massgeschneiderte behördliche Massnahmen fanden keine grosse mediale Beachtung – im Gegensatz zu Behördenentscheide in Einzelfällen.Einschränkungen von Grundrechten und Eingriffe in die Selbstbestimmung lösen bei der Klientel Widerstand bzw. Reaktanz aus, welche in Sachverhaltsabklärungen, die die Sozialdienste im Auftrag der KESB durchführen, in Erscheinung treten. Solche Fälle beanspruchen viele Ressourcen und stellen hohe Anforderungen an die Sozialarbeitenden.