Behindertendachverband zieht SBB vor Gericht
Rollstuhlfahrer können nicht ohne Hilfe aus den neuen Bombardier-Zügen aussteigen. Der Behindertendachverband fordert Anpassungen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Rollstuhlfahrer können nicht ohne Hilfe aus den neuen Bombardier-Zügen aussteigen. Der Behindertendachverband fordert Anpassungen.
Was würde die Abschaffung der SRG-Gebührengelder für Gehörlose und Blinde bedeuten? Der Bund sollte weiterhin einen barrierefreien Zugang zur Information gewährleisten. Wie, ist unklar.
Wie sich die Eingliederung schwieriger Schüler auswirkt, zeigt eine Studie zur umstrittenen Schulreform.
Medienkonferenz von Inclusion Handicap: Übergabe des Schattenberichts zur UNO-BRK (29.08.)
Benachteiligungen am Arbeitsplatz, kein Besuch der Regelschule oder keinen Zugang zu Online-Dienstleistungen – viele Menschen mit Behinderungen können kein selbstbestimmtes Leben führen. Dies zeigt der Schattenbericht zur UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) auf, den Inclusion Handicap und seine 25 Mitgliederorganisationen heute in Genf dem zuständigen UNO-Komitee übergaben. «Es gibt noch viel zu tun, bis die Konvention umgesetzt ist», sagte Pascale Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, an der Medienkonferenz. Die Ständerätin und Nationalrat Christian Lohr, Vize-Präsident von Pro Infirmis, kündigten politische Vorstösse an.
Offener Brief an die Behindertenorganisationen
Seit einiger Zeit wird in der Schweiz versucht, beim Bund eine kohärente Behindertenpolitik mit Strategie zur umfassenden Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention und ein dazugehörendes Monitoring-System zu installieren. Erst kürzlich hat der Schattenbericht von Inclusion Handicap dies wieder als zentrale Hauptforderung in den Raum gestellt. Offen gesagt, frage ich mich, ob diese Strategie erfolgreich ist.
Teil II: Qualitative Befragungen
Im zweiten Teil der Studie zum Studium mit Behinderung/Beeinträchtigung analysiert Petra Stemmer die Auswirkungen insbesondere auch der nicht sichtbaren Beeinträchtigungen auf das Studium. Anhand ausführlicher qualitativer Befragungen von Betroffenen und den mit Beratung und Begleitung befassten Stellen zeigt sie die vielfältigen, z.B. kulturellen Anforderungen an das Hochschulumfeld, an Nachteilsausgleiche und an Alternativen dazu. Die Studie wendet sich an Entscheidungsträger, Berater und Dozenten an den Hochschulen und insbesondere auch an die Studierenden mit und ohne Beeinträchtigung selbst. Sie leistet einen Beitrag zur Sensibilisierung, zu Handlungsmöglichkeiten und auch zur Identifikation für alle Beteiligten.
Das Kantonsgericht Appenzell-Ausserrhoden hat im März dieses Jahres das Urteil zum «Fall Bad Unterrechstein» bekanntgegeben: Es stellte eine Diskriminierung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) von Menschen mit Behinderungen fest. Nun liegt die Urteilsbegründung vor. Eine Würdigung des historischen Urteils.
Bis 2023 müssen in der Schweiz alle Bauten und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs behindertengerecht sein. Dieses Ziel kann aber kaum mehr erreicht werden. Das Bundesamt für Verkehr will nun vorwärts machen.Zum Thema: - Für Behinderte ist ÖV-Fahren immer noch schwierig (SRF) - BAV-Strategie mit Lücken und Tücken (Inclusion Handicap)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will mit zusätzlichen Massnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen bis Ende 2023 umgesetzt werden. Für bauliche Anpassungen sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BAV wird zudem eine Planungsanweisung an die Betreiber der Bahninfrastruktur erlassen.
Auch 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) können Menschen, die beeinträchtigt sind, in vielen Lebensbereichen nicht gleichberechtigt teilnehmen. Nachteile gibt es etwa auf dem Arbeitsmarkt, bei der Bildung oder beim Wohnen, wie neuere Berichte zeigen. Der Bund hat dies zur Kenntnis genommen und nun die Schwerpunkte für die künftige Gleichstellungspolitik gesetzt. Sie überzeugen nicht durchwegs.
Auf die speziellen Bedürfnisse für Asylsuchende mit Behinderungen muss Rücksicht genommen werden. Inclusion Handicap fordert in der Vernehmlassungsantwort zu drei Verordnungsentwürfen im Asylbereich, dass das Behindertengleichstellungsrecht eingehalten wird.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist seit 2004 in Kraft. Es dauerte jedoch bis im März 2017, bis erstmals eine Diskriminierung nach Art. 6 festgestellt wurde: Ein Bad hatte Kindern mit Behinderungen den Zugang verweigert. Die Klage wurde von Behindertenverbänden eingereicht, die von Inclusion Handicap fachlich unterstützt wurden. Der Fall zeigt die grosse Bedeutung des Verbandklagerechts.
Es hagelte massenhaft Kritik. Nachdem sich der Rollstuhlfahrer «Hitzi» bei «True Talk» unter anderem über diverse Einschränkungen im öffentlichen Verkehr beschwerte, meldet sich nun die SBB zu Wort: Werner Jordan, der SBB-Verantwortliche für Barrierefreiheit, weiss, dass es noch viel zu tun gibt.
Seit 2004 enthält das Behindertengleichstellungsgesetz die Vorgabe, dass neue oder zu erneuernde öffentliche Bauten und Anlagen für Menschen mit einer Behinderung zugänglich sein müssen. Für Bundesbauten bezeichnet der Bundesrat dazu in der Behindertengleichstellungsverordnung die Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" als massgeblich. Diese seit 2009 geltende Norm verlangt nicht einfach das "behindertengerechte" Bauen, sondern im Sinne des Designes for All das "hindernisfreie" Bauen. Die Gebäude sollen für alle jederzeit, gleichberechtigt und ohne Hilfe Dritter benutzbar sein.
Das Behindertenforum der Region Basel lanciert in den beiden Halbkantonen eine Verfassungsinitiative zur Gleichstellung von Menschen mit einer Behinderung. Das nationale Gesetz greife zu kurz.
Darf ein Arbeitnehmer eine fehlbare behinderte Mitarbeiterin entlassen? Martin Boltshauser, Leiter Rechtsdienst und Geschäftsleitungsmitglied des Behindertenverbands Procap, nimmt Stellung.
Mit dem Rollstuhl in einen Bus zu kommen, ist in Spreitenbach nur an wenigen Haltestellen möglich. Dies muss sich ändern. Das nationale Behindertengleichstellungsgesetz verlangt das bis spätestens Ende 2023. Damit die Kosten trotzdem im Rahmen bleiben, plant Spreitenbach in Etappen.
Umsetzung des kantonalen Behindertenkonzepts
Meilenstein in der Umsetzung des Behindertenkonzepts im Kanton Bern: Ab 1. Januar 2016 werden die ersten rund 80 Menschen mit einer Behinderung mehr Selbstbestimmung und mehr Eigenverantwortung leben. In den nächsten zwei Jahren sollen rund 1500 weitere Personen dazukommen. Das für die Abklärung des individuellen Betreuungs- und Pflegebedarfs eingeführte System VIBEL wurde zuvor in mehr als 700 individuellen Abklärungen getestet und wird laufend verbessert. Zum Thema:- Mehr Selbstbestimmung bei der Berner Behindertenbetreuung (SRF)- Start in ein selbstbestimmtes Leben (BZ)
Öffentliche Gebäude wurden in Basel-Stadt für Menschen mit einer Behinderung aufgerüstet: Ein 2008 vom Kantonsparlament beschlossenes Massnahmenpaket ist vollständig umgesetzt worden, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.