Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe - Vernehmlassung eröffnet
Der Regierungsrat verabschiedet die Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe und beauftragt das Departement des Innern die Vernehmlassung durchzuführen. Neu soll im Gesetz normiert werden, dass die SKOS-Richtlinien für den Vollzug der individuellen Sozialhilfe wegleitend sind, soweit Gesetz und Verordnung nichts anderes vorschreiben. Zudem sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um den Grundbedarf für den Lebensunterhalt einerseits generell für alle anspruchsberechtigen Personen und andererseits spezifisch bei den jungen Erwachsenen kürzen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter www.sz.ch/vernehmlassung.