Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

96 Beiträge gefunden


NZZ Online

Tötungsdelikt von Au: «Wichtig ist, dass ein Baby schnellstmöglich Kontakt zu Bezugspersonen herstellen kann»

Wo ist das 11-monatige Kind nach dem Verlust seiner Mutter untergebracht? Das beantwortet Christina Müller, Präsidentin der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Horgen. Und sie erklärt, was getan wird, damit beim betroffenen Baby wieder ein Gefühl der Vertrautheit entsteht.

Das elterliche Entfremdungssyndrom (Parental Alienation Syndrome /PAS)

Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen. Eine empirische Untersuchung

Die Frage, ob Kinder, die unter dem Syndrom der Eltern-Entfremdung (Parental Alienation Syndrome - PAS) leiden, auf Anordnung des Gerichtes beim entfremdeten Elternteil wohnen bzw. diesen besuchen sollten, ist ein wesentlicher Streitpunkt unter Juristen und Fachleuten für psychische Gesundheit.Die vorliegende Verlaufsstudie des amerikanischen Kinderpsychiaters Prof. Dr. R. A. Gardner beschreibt 99 PAS-Fälle bei denen der Autor unmittelbar involviert war. In diesem Zusammenhang kam er zu dem Schluss, dass das Gericht den Umgang mit dem entfremdeten Elternteil oder den Hauptwohnsitz des Kindes anordnen sollte. 

Der Bund

Kinderschutz braucht klare Regeln

Gutachten zu erstellen, ist auch für Experten äusserst anspruchsvoll. Umso unverständlicher, dass es hier keinerlei Regelung gibt. Seit das gemeinsame Sorgerecht 2014 zum Regelfall wurde, häufen sich Obhuts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten zwischen getrennten Elternpaaren. Zuständig für diese Fragen ist die Kesb, die in hochstrittigen Situationen gern externe Sachverständige für Gutachten beizieht.Mehr zum Thema: Er bestraft per Gutachten (Tages-Anzeiger)

Kescha

KESCHA-Auswertung: Es braucht mehr private Beistände, mehr Umsicht bei Gefährdungsmeldungen und mehr Kommunikation zur Vertrauensbildung

Die unabhängige Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) wird rege genutzt: Im Jahr 2018 wurden fast 1100 Fälle behandelt. Die Auswertung dieser KESCHA-Fälle durch die Universität Freiburg zeigt, dass im Erwachsenenschutzvor allem Probleme mit den eingesetzten Beiständen bestehen. Darum wird der verstärkte Einsatz von privaten Beiständen (Familienangehörige, ehrenamtlich tätige Privatpersonen etc.) empfohlen. Ein zugehöriges Postulat verlangt dazu die Prüfung einer Gesetzesänderung, wonach die KESB in jedem Fall die Möglichkeit der Einsetzung privater Beistände prüfen muss. Im Kindesschutz empfiehlt die Universität einen umsichtigen Umgang mit «Gefährdungsmeldungen» und hat dazu mit der KESCHA eine Broschüre entwickelt. Die dritte Empfehlung bezieht sich auf eine Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, um das Vertrauen der Bevölkerung in die KESB zu stärken.