95 Milliarden: Das wird man wohl noch erben dürfen
Das neue Jahrzehnt beginnt mit einem Rekord: 2020 wird in der Schweiz so viel Geld vererbt wie noch nie. Zeit, wieder einmal über die Erbschaftssteuer zu reden.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Das neue Jahrzehnt beginnt mit einem Rekord: 2020 wird in der Schweiz so viel Geld vererbt wie noch nie. Zeit, wieder einmal über die Erbschaftssteuer zu reden.
Jeder zweite Schweizer Vermögensfranken ist geerbt. Die jährlich anfallende Erb- und Schenkungs-masse steigt rasant: Sie dürfte 2020 95 Milliarden Franken erreichen, nachdem sie 1999 noch 36 Milli-arden Franken betragen hatte. Bloss 5 Prozent der Erbschaften und 19 Prozent der Schenkungen kommen noch Personen unter 40 Jahren zugute. Dennoch ist die Steuerlast auf Erbschaften in den letzten Jahrzehnten massiv gesunken.
In der Schweiz wird immer mehr Geld vererbt. Erbschaften setzen soziale Ungleichheit in der nächsten Generation fort. Ist Erben also ungerecht?
Ergänzungsleistungen sollen aus dem Erbe soweit zurückbezahlt werden, als dieses 50 000 Franken übersteigt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat sich in diesem Punkt der EL-Reform dem Nationalrat angeschlossen. Auch den Bezug des Pensionskassenkapitals will sie wie der Nationalrat weiterhin zulassen. Bei den Mietzinsmaxima hingegen hält die Kommission an ihren höheren Beträgen fest.
«Unser Vater ist kürzlich verstorben. Ein Testament hat er nicht verfasst. Einzige Erben sind unsere Mutter, meine Schwester und ich. Der Nachlass meines Vaters besteht zur Hauptsache aus einem voll vermieteten Mehrfamilienhaus. Wie müssen wir das Erbe deklarieren und versteuern? Wir wohnen alle im Kanton Luzern.»
In den modernen Gesellschaften des Westens nimmt das Übertragen von materiellen und immateriellen Gütern auf eine nachfolgende Generation einen hohen Stellenwert ein. Angesichts der aktuellen politischen Diskussion um das richtige Mass der Besteuerung von Erbschaften ist es kaum verwunderlich, dass Debatten zum Generationenübergang oft auf finanzielle bzw. materielle Aspekte reduziert werden. Damit werden viele Facetten ausgeblendet, die aus der Wirklichkeit der – durchaus manchmal konfliktreichen – Rezeption des Ererbten, der Gestaltung des eigenen Lebensentwurfs und der Weitergabe von ideellen und materiellen Werten nicht wegzudenken sind.
Nachlassplanung - Nachlassabwicklung - Willensvollstreckung - Prozessführung.
Der Praxiskommentar Erbrecht ist ein unentbehrliches Arbeitsinstrument für alle mit dem Erbrecht befassten Personen. Prägnant und übersichtlich werden die gesamten nachlassrelevanten Regelungen in einem Band kommentiert. Besondere Schwerpunkte liegen u.a. auf der Nachlassplanung und -abwicklung, den Steuern, der Willensvollstreckung und den prozessualen Aspekten. Speziell hingewiesen wird jeweils auf Fallstricke und Formulierungsmöglichkeiten. Die amtlichen Gesetzestexte sind um eine englische Übersetzung ergänzt.
Kantonale Steuerpolitik
Das Volksnein zu einer Erbschaftssteuer könnte zum Bumerang für die Initianten werden. In mehreren Kantonen wird über die Abschaffung dieser Steuer diskutiert.
Der Regierungsrat will die attraktiven Rahmenbedingungen im Steuerbereich weiter konsequent verbessern. Mit der vorgeschlagenen Abschaffung der Erbschaftssteuer sowie Anpassungen bei der Schenkungssteuer soll die nachhaltige Ansiedlung von finanzstarken Personen gefördert werden.
Die Härtefallkommission in Zürich bleibt bestehen und die Zuger versenken den Stadttunnel. Eine Übersicht über die wichtigsten Abstimmungen in den Kantonen und Gemeinden.
Die wichtigsten Resultate:Die Stadt Bern führt die sogenannte Ausländermotion ein. Damit können sich Ausländerinnen und Ausländer künftig auch ohne Stimm- und Wahlrecht politisch einbringen.Das Zürcher Stimmvolk verwirft die Abschaffung der Härtefallkommission. Abgewiesene Asylbewerber und Sans-Papiers haben damit auch künftig bei Härtefallgesuchen eine beratende Kommission an ihrer Seite.
Am 14. Juni 2015 hat das Schweizer Volk über drei Vorlagen abgestimmt, die aus der Sicht der Sozialen Arbeit von Interesse sind. Die Anliegen der Erbschaftssteuer- und der Stipendien-Initiative, die Chancengleichheit zu fördern, fanden keine Unterstützung beim Stimmvolk. Für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik wurden hingegen die verfassungsmässigen Grundlagen gelegt.
Bei etwa 2,5 Prozent liegt die Wahrscheinlichkeit, im Leben mit einer Million Franken oder mehr beerbt oder beschenkt zu werden. Darauf schliesst eine neue Berner Studie.
Jahrzehnte lang war die Erbschaftssteuer in der Schweiz hundsgewöhnliche Normalität. Als der Reichtum nur noch der reichsten 10 % explodierte, wurde sie zurückgebunden. Jetzt stellt eine Volksinitiative eine eidgenössische Erbschaftsteuer als Instrument zur Umverteilung von Reichtum zur Diskussion. Hat das mit Neid zu tun?
Die kantonalen Finanzdirektoren wehren sich vehement gegen eine nationale Erbschaftssteuer – ausser die Baslerin Eva Herzog. Sie ärgert sich über den Abstimmungskampf und glaubt, dass die neue Steuer die Chancengleichheit in der Schweiz erhöhen würde.
Die Initiative für eine nationale Erbschaftssteuer ist eine Umverteilungsinitiative. Die Initianten zielen auf die Reichen und Superreichen. Sie wollen ihnen Geld wegnehmen und der Allgemeinheit zukommen lassen.
Ein überparteiliches Komitee kämpft gegen die Erbschaftssteuer-Initiative. Das Komitee hantiere mit Unwahrheiten und verbreite gezielte Desinformation, erwidern die Befürworter. Zum Thema: Argumente für eine Erbschaftssteuerreform (Initiativkomitee)
Der Bundesrat und die Kantone lehnen die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ab. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Regierungsrat Peter Hegglin, Präsident der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), haben heute die Gründe dargelegt. Die Kantone müssten Einschränkungen in ihrer Finanzhoheit hinnehmen und verlieren möglicherweise Einnahmen. Familienbetriebe sähen sich mit Schwierigkeiten bei der Regelung der Nachfolge konfrontiert.
Wie sich ein Ja auf die Nachkommen auswirkt. Fragen und Antworten rund um die Vorlage, bei der es um Millionen geht.
Der Vorstand von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, hat an seiner heutigen Sitzung die Ja-Parole zur eidgenössischen Volksabstimmung „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ vom 14. Juni 2015 gefasst.
Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 18 zu 7 Stimmen, die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.