Das neue Erwachsenenschutzrecht
Seit dem 1.1.2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Mit der Revision wurden die Rechtsgrundlagen sowie die Behördenstruktur im Bereich des Erwachsenenschutzes vollständig umgestaltet. Der vorliegende Band will nicht primär dogmatische Einzelfragen abhandeln oder kritische Punkte aufdecken. Vielmehr sollen Behördenmitglieder und weitere Interessierte eine systematische, konzise Übersicht über das neue Erwachsenenschutzrecht erhalten. Zudem wird auf erste, wichtige Urteile des Bundesgerichts hingewiesen. In zwei Anhängen finden sich einerseits die Gesetzesbestimmungen, andererseits eine Übersicht über die kantonalen Erwachsenenschutzbehörden, die Aufsichtsbehörden und die Gerichte.