Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: Erwachsenenschutz

58 Beiträge gefunden


Das neue Erwachsenenschutzrecht

Seit dem 1.1.2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Mit der Revision wurden die Rechtsgrundlagen sowie die Behördenstruktur im Bereich des Erwachsenenschutzes vollständig umgestaltet. Der vorliegende Band will nicht primär dogmatische Einzelfragen abhandeln oder kritische Punkte aufdecken. Vielmehr sollen Behördenmitglieder und weitere Interessierte eine systematische, konzise Übersicht über das neue Erwachsenenschutzrecht erhalten. Zudem wird auf erste, wichtige Urteile des Bundesgerichts hingewiesen. In zwei Anhängen finden sich einerseits die Gesetzesbestimmungen, andererseits eine Übersicht über die kantonalen Erwachsenenschutzbehörden, die Aufsichtsbehörden und die Gerichte.

Ktipp

Neue Gerichtsurteile: Beistandschaft

Ein Gutachten ist Pflicht

Eine geistig sehr verwirrte und psychisch kranke Frau sollte unter eine umfassende Beistandschaft gestellt werden (früher Vormundschaft genannt). Die Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Genf entschied dies aufgrund der ­Akten und einer kurzen Einschätzung ihres Hausarztes.Falsch, sagt das Bundesgericht. In einem solchen Fall brauche es ein formelles Gutachten. Auf ein solches Gutachten könne nur verzichtet werden, wenn ein Mitglied der Erwachsenenschutzbehörde die entsprechenden medizinischen Fachkenntnisse habe.Bundesgericht, Urteil 5A_843/2013 vom 13. 1. 2014

Kanton Obwalden

Hohe Geschäftslast bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfordert Sofortmassnahmen

Am 1. Januar 2013 hat die kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Aufgaben von den ehemaligen Vormundschaftsbehörden der Einwohnergemeinden übernommen. Die Fallzunahme um 77 Prozent innerhalb des ersten Jahres erfordert die Ergreifung von personellen und organisatorischen Sofortmassnahmen. 

BKSE

Monitoring-Bericht Umsetzung KESG

Am 28. Oktober 2013 traf sich die Kantonale Begleitgruppe zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzes zum ersten Mal. Die Mitglieder sind Vertreter und Vertreterinnen von Parteien, Gemeinden, kantonalen Direktionen, der Regierungsstatthalter, des Obergerichtes, der KESB, Social Bern und der BKSE.An dieser Sitzung wurden die Ergebnisse des Monitoring-Schlussberichtes vorgestellt. Fazit: Der anspruchsvolle Übergang wurde insgesamt und vergleichsweise gut bewältigt. Die noch bestehenden Probleme sind erkannt und können gelöst werden. Das Konstrukt (kantonale Organisation mit regionalen KESB) hat sich bewährt und wird nicht in Frage gestellt.Mit Erlaubnis der JGK stellen wir Ihnen den Schlussbericht zur Verfügung.

Erwachsenenschutzrecht

Das Buch bietet einen kompakten Einstieg in die Materie des Erwachsenenschutzrechts (Art. 360–456 ZGB), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Es richtet sich sowohl an Rechtsstudierende als auch an Praktiker und sonstige Interessierte, die einen Überblick und einen bewältigbaren Zugang zum Erwachsenenschutzrecht suchen. Zahlreiche Grafiken erhöhen die Verständlichkeit.

Inclusion Handicap

Behinderung und Recht 1/13

IV-Hilfsmittel: Verordnungsänderungen, neue Weisungen und RechtsprechungNeues Erwachsenenschutzrecht (5. Teil): Medizinische Behandlung von UrteilsunfähigenNeues Erwachsenenschutzrecht (6. Teil): Aufenthalt in Wohn- und PflegeeinrichtungenFamilienzulagen: Selbständigerwerbende unterstehen ebenfalls dem Obligatorium

Kanton Zürich

In Zürich entsteht die schweizweit grösste Klinik für Erwachsenenpsychiatrie

Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich (PUK) macht sich fit für die künftigen Herausforderungen im Gesundheitswesen und passt ihre Organisationsstruktur an. So entsteht mit der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik unter dem Dach der PUK die schweizweit grösste Klinik für Erwachsenenpsychiatrie.

Grundriss zum Erwachsenenschutzrecht

Nach fast 20-jährigen Vorbereitungsarbeiten tritt am 1. Januar 2013 das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Das Werk enthält eine umfassende Darstellung des neuen Erwachsenenschutzrechts unter Berücksichtigung der Materialien und der bisher erschienenen Fachliteratur zu den Pfeilern des neuen Erwachsenenschutzrechts: Die Darstellung folgt der Systematik des Gesetzes und gibt auch den Stand der Umsetzung in den Kantonen wieder. Das Buch richtet sich an die neuen Fachbehörden, die Berufsbeistände und Berufsbeiständinnen, aber namentlich auch an Studierende der Rechtswissenschaft und der Sozialarbeit. Der Verfasser war als Jurist und Sozialarbeiter als Fachhochschulprofessor und Praktiker an den gesamten Vorarbeiten und in mehreren Kantonen an der Umsetzung als Berater und Referent sowie an der Schulung von Behörden und Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern beteiligt. Er ist Mitherausgeber und Mitverfasser des FamKomm Erwachsenenschutzrecht, der ebenfalls noch im laufenden Jahr erscheint.

insieme Schweiz

Broschüre "So viel Schutz wie ich brauche– – Erwachsenenschutzrecht: Die Regelungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen”

Erwachsenenschutz

In knapp einem Jahr, am 1. Januar 2013, tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Das bisherige Vormundschaftsrecht wurde vollständig erneuert.Was sich ändert, erklärt insieme Schweiz in der soeben erschienen Broschüre "So viel Schutz wie ich brauche–”

insieme Schweiz

Neue Broschüre zum Erwachsenenschutzrecht für Menschen mit geistiger Behinderung

In knapp einem Jahr, am 1. Januar 2013, tritt das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Was sich ändert, erklärt insieme Schweiz in der soeben erschienen Broschüre "So viel Schutz wie ich brauche– – Erwachsenenschutzrecht: Die Regelungen für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen”