Menschenrechtliche Standards bei unfreiwilliger Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen
Kurzgutachten am Beispiel von Personen mit Altersdemenz
Altersdemente Personen sind doppelt vulnerabel, einerseits wegen ihres Alters, andererseits infolge ihrer Krankheit. Der Umgang mit Demenzpatienten in Gewahrsamssituationen wie beispielsweise die unfreiwillige Heimunterbringung ist daher ein äusserst menschenrechtssensibles Thema.