Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare
Ungeachtet der sexuellen Orientierung nimmt der Kinderwunsch in vielen Paarbeziehungen eine zentrale Bedeutung ein. Wo auf natürlichem Weg keine Familiengründung realisierbar ist, bestehen Alternativen, wie medizinische Fortpflanzung und Adoption, jedoch sind gleichgeschlechtliche Paare davon ausgeschlossen. Ihre fehlende Möglichkeit der Adoption ist Gegenstand dieser Bachelor-Thesis. Gemäss Art. 264a des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ist die gemeinschaftliche Adoption sowie die Stiefkindadoption Ehegatten vorbehalten. Seit im Jahr 2007 das Schweizerische Partnerschaftsgesetz (PartG) in Kraft getreten ist, können gleichgeschlechtliche Paare in einer eheähnlichen Beziehung leben. Allerdings sind durch Art. 28 PartG sämtliche Adoptionsformen sowie medizinische Fortpflanzungsmöglichkeiten für eingetragene Paare verboten. Der Fokus dieser Bachelor-Thesis liegt auf dem Verbot der Adoption, woraus sich folgende Forschungsfrage ergibt: Inwiefern stellen die aktuellen schweizerischen Gesetzesgrundlagen zur Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare eine Diskriminierung dar? Zentrale Erkenntnisse sind, dass keine rechtlichen Argumente gegen das Adoptionsrecht homosexueller Paare sprechen und das Verbot der Adoption nach Art. 28 PartG für eingetragene Partnerschaften gemäss BV eine Diskriminierung darstellt. Sie können sich jedoch nicht darauf berufen, zumal das PartG der BV vorgeht. Die völkerrechtlichen Normen bieten durch ihre offene Formulierung und der Berück-sichtigung des gesellschaftlichen Wandels keinen eindeutigen Schutz. Des Weiteren zeigt sich, dass die gesellschaftspolitische Haltung einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Bestehen des Adoptionsverbots leistet. Für die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ergibt sich daraus der Auftrag, sich auf politischer Ebene für das Recht gleichgeschlechtlicher Paare einzusetzen und Aufklärungsarbeit zu leisten.