Der Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen
Der Widerruf von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen nach Art. 62 und Art. 63 AIG beschäftigt die kantonalen Verwaltungs- und Gerichtsbehörden täglich. Dieser Beitrag geht den Fragen nach, wann die Rechtspraxis von einem Widerrufsgrund nach Art. 62 und Art. 63 AIG ausgeht und wann der Widerruf der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung als verhältnismässig bzw. nicht verhältnismässig betrachtet worden ist. Hierzu wird umfassend auf die jüngste Rechtspraxis des Bundesgerichts und ausgewählter kantonaler Gerichtsinstanzen eingegangen.