Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Änderung der Verordnung vom 15. Januar 1971 über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELV) – Ausführungsbestimmungen zur EL-Reform
In Bezug auf die Ergänzungsleistungen (EL) vertreten wir seit jeher die Ansicht, dass diese zentral sind in der Armutsbekämpfung von AHV- und IV-Beziehenden und wir setzen uns dafür ein, dass dieses Recht und die davon abgeleiteten Leistungen gestärkt werden. Ursprünglich als provisorisches Instrument gedacht, sind die EL für AHV- und IV-Beziehende heute nicht mehr wegzudenken – die Renten aus der 1. Säule reichen bei 320’000 Personen nicht aus für ein Leben, das den Existenzbedarf sichert. So haben Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in ihrem beruflichen Alltag regelmässigen und direkten Kontakt mit den Beziehenden von Ergänzungsleistungen.