Rechenfehler der IV: Experten lassen Bersets Bluff auffliegen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen berechnet IV-Renten seit Jahren zu tief. Fachleute entlarven das Zeitspiel von Bersets Amt.
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Das Bundesamt für Sozialversicherungen berechnet IV-Renten seit Jahren zu tief. Fachleute entlarven das Zeitspiel von Bersets Amt.
Die Invalidenversicherung meldet bislang keinen Anstieg der Anzahl Renten. Doch das könnte noch ändern.
Die aktuelle Berechnung des IV-Grades anhand der realitätsfremden Tabellenlöhne, ist für die Behindertenorganisationen schon lange ein unhaltbarer Zustand.
Personen mit tiefen Einkommen zahlen wie alle Beiträge an die Invalidenversicherung. Sie werden heute aber oft um eine Rente oder Umschulung gebracht. Dies weil die IV davon ausgeht, dass sie mit ihrer Behinderung ein unrealistisch hohes Einkommen erzielen können.
Das Bundesgericht will IV-Renten nicht nach oben korrigieren. Eine dringend notwendige Diskussion ist vertagt.
Geringverdiener mit stark reduzierter Leistungsfähigkeit haben weiter schlechte Chancen auf eine IV-Rente. Zwei der fünf Bundesrichter kritisieren jedoch das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen.
Die Hürde, um überhaupt eine IV-Rente zu erhalten ist hoch – zu hoch, sagen Experten. Sie kritisieren die Berechnungsmethode und hoffen auf einen bevorstehenden Bundesgerichtsentscheid.
Die IV rechne Renten klein, heisst es. Bislang ignorierte der Bund die Kritik. Nun aber klagt ein Anlageführer vor Bundesgericht.
Am 1.1.2022 ist die Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten. Hierzu hat Inclusion Handicap Factsheets erstellt. Ein Factsheet erklärt das neue stufenlose Rentensystem und zeigt auf, für wen weiterhin das alte Rentensystem massgebend bleibt.
Die Ergebnisse einer Auswertung der Meldestelle zu den IV-Gutachten zeigen, dass die oft genannten Gutachterinstitute und Begutachtenden grundlegende Rahmenbedingungen missachtet haben.
Der Patient kämpfte jahrelang um sein Recht – doch heute steht er vor dem Nichts.
Jährlich kämpfen sich 22’000 Hirnverletzte zurück ins Leben. Gesellschaft und IV machen es ihnen dabei nicht leicht. Margrit B. erzählt ihre Geschichte.
Geringverdiener haben oft schlechte Chancen auf eine IV-Rente. Nun fordern 14 Sozialversicherungsexperten und -expertinnen in einem Brief an den Bundesrat eine rasche Korrektur.
Die Invalidenversicherung rechnet falsch. Das zuständige Bundesamt ist untätig. Nun helfen ihm Forscherinnen auf die Sprünge.
Die Invalidenversicherung (IV) ist für Menschen mit Behinderungen die wichtigste Sozialversicherung und wird regelmässig erneuert. Am 1. Januar 2022 tritt eine weitere Gesetzesänderung in Kraft. Der Ratgeber von Procap informiert umfassend und zeigt auf, wo noch Unsicherheiten bestehen.
Auf den 1. Januar 2022 tritt die Weiterentwicklung der IV und somit auch das stufenlose Rentensystem in Kraft. Damit ist die wichtigste Änderung in den Schweizer Sozialversicherungen bereits genannt. Gestützt auf die Mitte November 2021 verfügbaren Informationen, gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick über die Änderungen, die 2022 anstehen.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll der Mindestumwandlungssatz, gesenkt werden. Um die resultierende Rentensenkung abzufedern, sah der Bundesrat für die Übergangsgeneration Rentenzuschläge vor. Nun hat der Nationalrat diese Zuschläge für Personen mit einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge gestrichen.
Seit Jahren sind die meisten IV-Renten zwischen 10 und 20 Prozent zu tief. Der Bundesrat hält an der fehlerhaften Berechnung fest.
Die Berechnungsmethode bei IV-Renten ist umstritten. Verschiedene Organisationen von Menschen mit Behinderungen sowie der Verband für Versicherte «Versicherte Schweiz» und die Gewerkschaften weisen mit der vorliegenden Medienmitteilung mit Nachdruck auf die unhaltbare Praxis hin. Sie fordern eine neue und genauere Berechnungsgrundlage sowie faire Chancen auf IV-Renten, auch für Geringverdiener.
Die Invalidenversicherung ist hoch verschuldet. Die AHV, die der IV das Geld ausgeliehen hat, wird ebenfalls unter Druck kommen. Anders die Unfallversicherung, sie steht besser da denn je. So könnte beispielsweise die Suva die IV-Schulden in ihre Bilanz übernehmen.