Verbesserter Lohnvergleich für Menschen mit Invalidität
Die Bestimmung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und einem nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 eine entsprechende Änderung der IV-Verordnung bis zum 5. Juni in die Vernehmlassung geschickt.