Ausreichend Sonderschulplätze sicherstellen
In Erfüllung der Motion «Kindern mit einer Sprachbehinderung zu ihrem Recht verhelfen» unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat den XXIV. Nachtrag zum Volksschulgesetz. Mit dieser Gesetzesanpassung sollen ausreichend Plätze für verfügte Sonderschulbesuche gewährleistet werden. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage und unterbreitet der Regierung gleichzeitig zwei Aufträge.