Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: UNO-Behindertenrechtskonvention

184 Beiträge gefunden


Rechtliche Aspekte inklusiver Bildung und Arbeit

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die unterzeichnenden Vertragsstaaten den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte durch alle Menschen mit Behinderungen sicherzustellen (Art. 1 UN-BRK). Ihre Auswirkung und ihre Anwendbarkeit im nationalen Recht sind allerdings nicht unumstritten. Der vorliegende Band behandelt ausgewählte rechtliche Aspekte inklusiver Bildung und Arbeit. Dabei wird die aus der UN-BRK hergeleitete Forderung nach Inklusion in ihren Konsequenzen für das deutsche Recht dargestellt und erörtert. Behandelt werden Aspekte des Schulrechts, Jugendhilferechts, Rehabilitationsrechts und des sonstigen Sozialrechts. Abgerundet wird der Band durch einen Ausblick auf Reformansätze. 

Inclusive Education

Internationale Strategien und Entwicklungen Inklusiver Bildung

Die deutsche Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) aus dem Jahre 2009 schliesst ein für alle Menschen bestehendes Recht auf ein frühkindliches Bildungsangebot, den Zugang zum allgemeinbildenden Schulsystem sowie schliesslich das Recht auf Teilhabemöglichkeiten am berufsbildenden Bereich und am Arbeitsmarkt ein. Auch wenn in einigen Bereichen bereits gesetzlich verbindliche Regelungen getroffen werden, steht Deutschland bei der Umsetzung dieses Rechts auf Inklusive Bildung im internationalen Vergleich erst noch am Beginn. Dieser Band versammelt ausgewählte internationale Perspektiven auf unterschiedliche politische, strategische und praktische Implementierungsbemühungen Inklusiver Bildung und macht verschiedene Vorstellungen des Inklusionsbegriffs sichtbar. 

Inklusive Bildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Empirische Befunde und Implikationen zur Praxis

Wie gelingt inklusive Bildung in der Praxis? Dieser Frage geht der vorliegende Band nach, indem Herausforderungen von Inklusion aus der Sicht der Lehr- und Leitungskräfte in Grundschulen sowie der Fachkräfte in Kindertagesstätten dargestellt werden. Basis hierfür ist eine breit angelegte lokale Erhebung in Niedersachsen, die umfassende Rückschlüsse über den Umsetzungsstand inklusiver Bildung erlaubt. Den Leser(inne)n werden Einblicke in Erfahrungen mit dem Weg zur Inklusion, im Umgang mit dem unterschiedlichen Förderbedarf junger Menschen, in individuelle Haltungen und Kompetenzeinschätzungen sowie die Gestaltung einer interprofessionellen Kooperation gewährt.

DIPF

Handbuch Behindertenrechtskonvention

Teilhabe als Menschenrecht - Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe

Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) in Deutschland soll dieses Handbuch über wesentliche Inhalte der Konvention und ihre Anforderungen an Staat und Gesellschaft aufklären. Verbunden damit ist zugleich die Intention, zur Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Menschenrechte von behinderten Personen sowie deren gleichberechtigter Partizipation in allen Bereichen der Gesellschaft beizutragen. (...) Um die überwiegend theoretisch orientierten Fachaufsätze mit der gelebten Wirklichkeit anschaulich zu verbinden, wurden sie dort, wo es sich thematisch anbot, mit Beiträgen aus der Praxis ergänzt. 

Die Inklusionslüge

Behinderung im flexiblen Kapitalismus

Die Debatte um Inklusion hat seit der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention deutlich an Popularität gewonnen. Auffällig ist, dass hier oftmals das Bild einer dichotomen Gesellschaft bemüht wird, in der es angeblich ein »Drinnen« und ein »Draussen« gibt. Der Inklusion wird dadurch der Charakter eines »heiligen Projekts« zugeschrieben, durch das Menschen mit Behinderung Aufnahme finden sollen in die Gesellschaft. Es gibt aber keine Exklusion aus der Gesellschaft. Allerdings bestehen innerhalb der Gesellschaft massive Ausgrenzungsprozesse. Diese zu beseitigen hiesse, die Gesellschaft so zu transformieren, dass ihre Fokussierung auf Erwerbsarbeit und die Normierungen der leistungszentrierten Bildungsinstitutionen aufgegeben werden können.

Geschäftsunfähigkeit und Behindertenrechtskonvention

Zur Vereinbarkeit von §§ 104 Nr. 2, 105, 131 BGB mit Art. 12 Abs. 2 BRK

Seit der Erarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird die Regelung der Geschäftsunfähigkeit in §§ 104 Nr. 2, 105 BGB und insbesondere ihre Rechtsfolge - die ausnahmslose Nichtigkeit von Willenserklärungen - kritisiert. Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) hat die Diskussion eine weitere, internationale Dimension erhalten. Denn Art. 12 Abs. 2 BRK bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit geniessen, während von der Regelung des § 104 Nr. 2 BGB vor allem Menschen mit Behinderungen betroffen sind.

Herausforderung Inklusion

Theoriebildung und Praxis

Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen und die UN-Kinderrechtskonvention haben dem Recht aller Menschen, gleichberechtigt und in Gemeinschaft zu leben, von Neuem Geltung verschafft. Die Umsetzung des Anspruchs Inklusion allerdings stösst in einem Gesellschafts- und Bildungssystem, das von separierenden Strukturen geprägt ist, auf zahlreiche Widerstände und Widersprüchlichkeiten. Diese Widersprüchlichkeiten reflektierend, bietet der Band theoretische Fundierungen der Inklusion und Analysen der Praxis, auch die Wissenschaft selbst gerät in den Blick; besonderes Kennzeichen ist die Interdisziplinarität der Autoren-/ innen.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit

03/2014 - Neuordnung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Eine Reform des Leistungsrechts für behinderte Menschen ist dringend notwendig: Unübersichtlichkeit der Rechtsgrundlagen und Hilfen, fehlende Schnittstellen, mangelnde Partizipation der Leistungsberechtigten erfordern eine Neuordnung, die sich an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. In Fach- und Diskussionsbeiträgen werden Stärken und Schwächen des bisherigen Systems ausgelotet und Vorschläge gemacht, wie es in ein modernes Teilhaberecht überführt werden kann.

Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung

Beiträge zur Interkulturellen und International vergleichenden Heil- und Sonderpädagogik

Seit den Anfängen besteht in der Sonderpädagogik – nicht zuletzt durch die deutlich geringeren Austauschmöglichkeiten vor Ort – ein intensiver, internationaler fachlicher Austausch. Mit der steigenden Zahl der Länder, die die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und in Kraft setzt, nehmen die vergleichenden Betrachtungen zu. Der Blick und die Forschungsperspektiven richten sich auf unterschiedliche Teilbereiche des Lebens von Menschen mit Behinderungen sowie auf die gesamte Lebensspanne. Aktuell wird die fachliche Diskussion von „Inklusion“ bestimmt; Begriffe wie Vielfalt und Diversity sind allgegenwärtig.

insieme Schweiz

Newsletter insieme Nr. 4 / Mai 2014

Aus der Politik: Am 15. Mai tritt in der Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention in Kraft und weitere wichtige Geschäfte stehen auf der politischen Agenda. In gemeinsamer Sache: Landwirtschaft und Behinderte, ein Erfolgsprojekt ist zwanzig geworden. Lesen Sie mehr zu den Festivitäten und weiteres … Das Neuste von insiemePLUS: Farbenfroh: So wird nicht nur der Monat Mai …

EBGB

10 Jahre BehiG

"10 Jahre BehiG - Was sagen Sie dazu?

Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2004, ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft getreten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen würdigt dieses Jubiläum mit der Veröffentlichung einer Reihe von freien Kommentaren unterschiedlicher Protagonisten zum zehnjährigen Bestehen des Gesetzes.Eine monatliche Veröffentlichung ab März ist vorgesehen.

Humanrights.ch

Parlament sagt Ja zur Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention

Der Ständerat hat am 26. November 2013 als Zweitrat die Ratifizierung der UNO-Behindertenkonvention befürwortet. Mit 32 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen fiel das Resultat deutlich aus. Der Nationalrat hatte die Vorlage des Bundesrates bereits im Juni 2013 verabschiedet. Die Behindertenorganisationen freuen sich über diese Entscheide.Zum Thema:- Schweiz ratifiziert die UNO-Behindertenkonvention (humanrights.ch)