SozialAktuell Dezember 2018: Beistandschaft
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. SozialAktuell hat der Umsetzung des neuen Rechts immer wieder Schwerpunkte gewidmet. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen hat sich auch die Rolle der BerufsbeiständInnen – der einstigen AmtsvormundInnen – verändert. Es werden deutlich höhere Anforderungen an die Person des Beistandes/der Beiständin und an die Mandatsführung gestellt.