Initiative für «bewährte Prämienverbilligungen» eingereicht
Die kantonale Initiative «Ja zu den bewährten Prämienverbilligungen» kommt wohl zustande. 18'174 Personen haben das Volksbegehren unterschrieben.
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Die kantonale Initiative «Ja zu den bewährten Prämienverbilligungen» kommt wohl zustande. 18'174 Personen haben das Volksbegehren unterschrieben.
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2016 die Richtprämien für alle Versichertenkategorien um jeweils 15 Franken gesenkt. Die monatliche Richtprämie für Erwachsene beträgt neu 200 Franken, für junge Erwachsene bis 25 Jahre 180 Franken und für Kinder 110 Franken. Somit werden die Bezügerinnen und Bezüger einer Prämienverbilligung im nächsten Jahr 15 Franken mehr für die Krankenversicherungsprämien bezahlen müssen.
Nachtrag 10/2015
Der Regierungsrat hat die Beiträge an die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung für das kommende Jahr festgelegt. Gesamthaft werden im Kanton Zürich 2016 rund 797 Millionen Franken für Prämienverbilligungen eingesetzt.
Vernehmlassung zur Optimierung des Prämienverbilligungssystems
Nicht alle jungen Erwachsenen sollen im Kanton Zürich künftig weniger bezahlen für die Krankenversicherung. Der Kanton will das Prämienverbilligungssystem ändern.
Im Kanton Aargau wird die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien reformiert. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Das Geld soll bedarfsgerechter als heute verteilt werden. Der Kanton will gleichzeitig bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr sparen.
Die wirtschaftspolitische Grafik: Ausufernde Verbilligung der Krankenkassenprämien
Die hier präsentierten Grafiken wirken unspektakulär. Doch in den Säulendiagrammen steckt eine Fülle bedenkenswerter wie bedenklicher Informationen. Es geht um verbilligte Krankenkassenprämien. Das Krankenversicherungsgesetz von 1996 verlangt in Art. 65, Abs. 1, die Prämien von Versicherten in «bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» durch Bundes- und Kantonsbeiträge zu stützen. Zudem müssen die Kantone für «untere und mittlere Einkommen» Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50% verbilligen.
Jede vierzigste Person, die 2014 das Anrecht auf verbilligte Krankenkassenprämien verlor, ist in die Sozialhilfe gerutscht. Auch wenn es nach wenig aussieht: Der Kanton rechnet mit Folgen, die erst später spürbar werden.
Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Prämienverbilligungsinitiative abzulehnen. Eine knappe Mehrheit sprach sich dafür aus, auf einen Gegenvorschlag einzutreten. Der Gegenvorschlag der Regierung, der eine Erhöhung des gesetzlichen Mindest- und Höchstvolumen um je 6,5 Mio. Franken vorsah, wurde jedoch von einer knappen Mehrheit zurückgewiesen. Falls der Kantonsrat den Rückweisungsantrag unterstützt, ist ungewiss, ob gleichzeitig über die Initiative und einen Gegenvorschlag abgestimmt werden kann.
Seit dem Erscheinen der 2. Auflage im Jahr 2006 wurde das ELG (Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) total revidiert (in Kraft seit dem 1. Januar 2008). Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, in Kraft seit dem 1. Januar 2011, führte zu weiteren wichtigen Änderungen.Mit der Totalrevision des ELG wurde eine umfassende Überarbeitung der 2. Auflage notwendig. Die bisher ergangene Rechtsprechung wurde auf ihre Gültigkeit geprüft und den neuen Artikeln zugeordnet. Neu aufgenommen wurden nicht nur die seit der letzten Auflage in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide, sondern auch die vom Bundesgericht im Internet veröffentlichten Urteile.
Mittellose AHV/IV-Bezügerinnen und -Bezüger erhalten in Winterthur weiterhin städtische Beiträge an den Lebensbedarf und das Busabonnement. Die Stimmberechtigten haben mit 68.3 Prozent Nein-Stimmen die Sparvorlage des Stadtrats und des Grossen Gemeinderats deutlich bachab geschickt. 7894 Stimmberechtigte waren für die Kürzung bei den Gemeindezuschüssen für AHV- und IV-Beziehende mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen; 16 974 legten jedoch ein Nein ein. Die Streichung der städtischen Beiträge war eine der Massnahmen des Sparprogramms «Balance». Die Zuschüsse für Lebensbedarf und Busabonnements machten im Jahr 2013 rund 2 Mio. Franken aus. Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt bestehe kein Spielraum, diese freiwilligen Leistungen auch in Zukunft finanzieren zu können, argumentierten Stadtrat und eine Mehrheit des Parlaments. Die SP ergriff jedoch gegen das «Sparen auf Kosten der Ärmsten» das Referendum. (sda)
Auswüchse des Sozialstaates
Zehntausende Personen erhalten Prämienverbilligungen, die höher sind als ihre Krankenkassenprämie. Manche kassieren so mehrere tausend Franken extra, den Staat kostet das Dutzende Millionen Franken.
Nach dem Referendum ist nun auch die Initiative gegen den Abbau bei den Prämienverbilligungen lanciert. Sie will die Krankenkassenprämien auf den Stand vor dem grossen ASP-Sparprogramm im Jahr 2013 zurücksetzen.
Wer vom Staat Unterstützung beim Bezahlen der Krankenkassenprämie will, darf nächstes Jahr mehr verdienen. Die Einkommensgrenzen werden um 300 bis 900 Franken erhöht. Medienmitteilung:- Einkommensgrenzen für die individuelle Prämienverbilligung werden weiter angehoben (Kanton Zürich)
Der Kanton Solothurn steuert wie bisher 80 Prozent des Bundesbeitrages zur Verbilligung der Krankenkassenpämien bei. Die Stimmberechtigten kippten an der Urne einen Kantonsratsbeschluss, der die Grenze aus Spargründen bei 70 Prozent festlegen wollte.
Fast jeder Dritte bezieht Subventionen für die Krankenkassenprämien. Doch viele Kantone sparen und kürzen die Prämienverbilligungen. Philipp Dubach, Leiter Bereich Soziale Mindestsicherung vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass), sagt, wer das Nachsehen haben dürfte.
Am 22. Januar hat der Grosse Rat das Gesetz betreffend die Einführung derBundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (EGKUMV) revidiert und dabei das Sozialziel zu den Prämienverbilligungen für dieKrankenkasse gestrichen. Mit einem Referendum gegen das EG KUMV und einerparallelen Initiative will das Komitee «Bewährte Prämienverbilligungen»den Erhalt der bewährten, fairen Prämienverbilligungen sicherstellen.