Bundesrat konkretisiert Revision der AHV-Hinterlassenenrenten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen.
Behinderte Menschen sollen frei entscheiden können, ob sie in der eigenen Wohnung oder im Heim leben. Von den Forderungen der Inklusionsinitiative sollen auch Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Wie erhalte ich meine AHV-Rente im Ausland? Was muss ich als Auslandschweizer:in beachten? Kann ich als Auslandschweizer:in noch freiwillig einzahlen? Antworten auf die häufigsten Fragen.
Kontinuierliche tiefe Sedierung hat in der Schweiz stark zugenommen. Ist diese Praxis rechtens? Und: Sollen Alters- und Pflegeheime die Suizidhilfe in ihren Räumlichkeiten zulassen?
Soll Betreuung im Alter eine staatliche Aufgabe werden? Dies wurde auch in dieser Zeitung verneint. Doch es gibt gute Gründe, die für ein Anrecht auf Betreuung im Alter sprechen.
Die Schweiz kennt noch kein Anrecht auf eine gute Betreuung im Alter. Es besteht aber ein öffentliches Interesse, die Unterstützung im Alter für alle zu gewährleisten und neben der Hilfe und Pflege vor allem auch die Betreuung für vulnerable ältere Menschen abzusichern. Darum braucht es eine gesetzliche Regelung.
Ab heute debattiert das Parlament die Revision der beruflichen Vorsorge. Es bahnt sich eine liberal-bürgerliche Lösung an. Die Linke droht schon mit einem Referendum.
Der Respekt vor und die Würde von hochaltrigen Menschen ist in unserer Gesellschaft zunehmend gefährdet. Das Schweizer Manifest Rechte hochaltriger Menschen richtet sich gegen diese Entwicklung. Es umfasst Rechte für ein humanes Leben hochaltriger Menschen und einen Katalog ethischer Forderungen für den Umgang mit Hochaltrigkeit.
In einer Frage sind sich National- und Ständerat einig. Sie wollen das Frauenrentenalter von 64 auf 65 Jahre anheben. Nun geht es darum, wie die Erhöhung kompensiert werden soll.
SGK. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Mit dieser Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration kommt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dem Nationalrat entgegen.
Die AHV ist für die Altersvorsorge vieler Schweizerinnen und Schweizer zentral. Die wichtigsten Regelungen des Sozialwerks – und worauf man achten sollte.
Die Bürgerlichen haben aus der letzten gescheiterten AHV-Reform ihre Konsequenzen gezogen. Die letzte Reform wurde wesentlich von der früheren CVP, der SP und den Grünen getragen. Daraus zogen die Bürgerlichen die Konsequenz, dass sie bei der aktuellen Reform den bürgerlichen Schulterschluss gegen das links-grüne Lager suchen.
Mit Blick auf die am Mittwoch beginnende Behandlung der AHV-Reform 21 im Nationalrat hat Katharina Fontana in der NZZ ein paar Zahlen zur Situation der Frauen in der AHV zusammen getragen. Munition für die Befürworter einer Angleichung der Rentenalter.
DIe SGK-N hat die finanziellen Auswirkungen und Finanzperspektiven der AHV 21-Reform sowohl für die Kommissionsmehrheit wie -minderheit berechnen lassen und jetzt zusammen mit den Wirkungen der SR-Beschlüsse publiziert.
Der Nationalrat will vom Bundesrat Aufschluss darüber erhalten, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV und der Unfallversicherung behoben werden kann. Er hat dazu mit 116 zu 48 Stimmen ein Postulat von Yvonne Feri (SP/AG) überwiesen.
Wie viele Zückerchen für wen sollen die Reform versüssen?
2020 war noch ein gutes AHV-Jahr
Die AHV profitiert kurzfristig vom guten Börsenjahr 2020. Doch ohne Reformen geht die Rechnung nicht mehr lange auf, weil die Zahl der Rentenbezüger in den nächsten Jahren stark steigt.
Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) hat weitere Elemente ihres Vorschlags für die Reform der AHV präsentiert. Die Kompensation für die Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, wird gegenüber der Bundesratsvorlage gekürzt. Auch bei der Flexibilisierung des Rentenalters verschlechtert die Kommission den Bundesratsvorschlag. Für Syna und Travail.Suisse sind beide Beschlüsse inakzeptabel.
Kommentar
Ohne glaubwürdigen Sozialausgleich hat das Rentenalter 65 für die Frauen keine Chance. Eine Rentenerhöhung für Ehepaare hat in dieser AHV-Reform hingegen nichts zu suchen.
Die Ausgleichsmassnahmen für Frauen, die am stärksten vom höheren Rentenalter betroffen sind, sollen auf die ersten sechs Jahrgänge beschränkt werden. Zudem soll ein flexibler Rentenbezug in der AHV auch für Frauen erst ab 63 statt 62 Jahren möglich sein. In diesem Sinne will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) die AHV21-Vorlage des Bundesrates ändern. Sie schlägt zudem vor, den Plafonds für die Renten von Ehepaaren von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente anzuheben.