Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: kantonale Sozialhilfegesetze

200 Beiträge gefunden


Kanton Bern

Änderung der Sozialhilfeverordnung - Das revidierte Sozialhilfegesetz wird 2012 umgesetzt

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Sozialhilfegesetz verabschiedet. Dabei hat er im Gesetz offen gebliebene Einzelheiten unter anderem für die Sozialinspektorate oder für die Aufgabenteilung zwischen Fach- und Administrativpersonal bei den Sozialdiensten geklärt. Mit der beschlossenen Änderung der Sozialhilfeverordnung stellt er sicher, dass das geänderte Gesetz ab 2012 umgesetzt werden kann. Die revidierte Sozialhilfeverordnung sowie die vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen des Sozialhilfegesetzes treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

Kanton Zürich

Geändertes Sozialhilfegesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Der Regierungsrat setzt die in der Volksabstimmung vom 4. September 2011 angenommene Änderung des Sozialhilfegesetzes auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Aufgrund der Unterstellung der vorläufig aufgenommenen Personen unter die ordentliche Sozialhilfe hat er zudem die Asylfürsorgeverordnung geändert und für die Umstellung von der Asylfürsorge auf die ordentliche Sozialhilfe eine Übergangsfrist bis 30. April 2012 festgelegt.

Kanton Schwyz

Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe

Der Regierungsrat verabschiedet die Teilrevision des Gesetzes über die Sozialhilfe und beauftragt das Departement des Innern die Vernehmlassung durchzuführen. Das Gesetz soll den Datenschutz, die Organisation der Sozial- und Spezialdienste und pendente Anliegen rund um die Missbrauchsbekämpfung besser regeln. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 13. Januar 2012.

NZZ Online

Umstrittene Sozialhilfeleistungen

Asylsuchende, deren Wegweisung unzumutbar ist, sollen gemäss Gesetzesvorlage stärker unterstützt werden

Mit einem Gegenvorschlag zum Sozialhilfegesetz möchte die SVP verhindern, dass abgewiesene Asylsuchende, deren Wegweisung unzumutbar ist, Sozialhilfe erhalten. Die Rechtsanwältin Judith Widmer vermisst bei Gegnern und Befürwortern Sachlichkeit.

SF

"Arena": Auto für Sozialhilfebezüger – Bevormundung oder Grosszügigkeit?

Nachdem der Zürcher Kantonsrat entschieden hat, dass Sozialhilfebezüger kein Auto besitzen dürfen, befasste sich die "Arena" mit dieser Problematik. In der Diskussion wurde der schmale Grat zwischen Bevormundung und Grosszügigkeit des Staates beleuchtet. Auch wurde eine mögliche Benachteiligung von Betroffenen diskutiert. Video: Arena vom 24.06.2011

AvenirSocial

Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern

AvenirSocial (Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit), die Demokratischen Juristinnenund Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (kabba) sowie weitereOrganisationen legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz desKantons Bern (SHG) ein. Die beschwerdeführenden Parteien lassen gewisse Bestimmungen imRahmen einer abstrakten Normenkontrolle auf ihre Verfassungskonformität überprüfen.

AvenirSocial

Beschwerde beim Bundesgericht gegen teilrevidiertes Sozialhilfegesetz des Kantons Bern

AvenirSocial (Berufsverband der Professionellen der Sozialen Arbeit), die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (djb), das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen (kabba) sowie weitere Organisationen legen Beschwerde beim Bundesgericht gegen das teilrevidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern (SHG) ein. Die beschwerdeführenden Parteien lassen gewisse Bestimmungen im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Insbesondere bei folgenden Bestimmungen ist die Verfassungskonformität fragwürdig.

Kanton Bern

Änderung der Sozialhilfeverordnung geht in die Konsultation

Das revidierte Sozialhilfegesetz soll 2012 umgesetzt werden

Steigerung der Effizienz der Sozialdienste, definitive Einführung der Sozialinspektion und Beurteilung der Leistungen der Sozialdienste: Die Gesundheits- und Fürsorge-direktion des Kantons Bern schickt die Ausführungsbestimmungen zum geänderten Sozialhilfegesetz in die Konsultation. Die Anpassungen in der Sozialhilfeverordnung präzisieren Gesetzesvorgaben und sollen sicherstellen, dass das revidierte Gesetz ab 2012 umgesetzt werden kann.

Kanton Zürich

Regierungsrat beschliesst Änderungen in der Verordnung zum Sozialhilfegesetz

Der Regierungsrat hat Änderungen in der Verordnung zum Sozialhilfegesetz beschlossen und damit unter anderem einer Teuerungsanpassung auf dem Grundbedarf zugestimmt. Die Änderungen sollen am 1. August 2011 in Kraft treten. Für die Gemeinden gilt eine Übergangsfrist von vier Monaten.Download der Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Änderung vom 25. Mai 2011)

Humanrights.ch

Sozialhilfe: Künftig weitgehende Einsichtsrechte in Privates?

Im Zuge der Debatte über Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe haben schweizweit bisher die Kantone Basel Stadt und Zürich neue Sozialhilfegesetze erlassen, welche die Einsichtsrechte in Privates sowie den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Amtsstellen klar regeln. Nun erhält auch der Kanton Bern ein solches Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung des Bernischen Gesetzes löst in Menschenrechtskreisen Bedenken aus.

Humanrights.ch

Sozialhilfe: Künftig weitgehende Einsichtsrechte in Privates?

Im Zuge der Debatte über Missbrauchsbekämpfung in der Sozialhilfe haben schweizweit bisher die Kantone Basel Stadt und Zürich neue Sozialhilfegesetze erlassen, welche die Einsichtsrechte in Privates sowie den Informationsaustausch zwischen verschiedenen Amtsstellen klar regeln. Nun erhält auch der Kanton Bern ein solches Gesetz. Die konkrete Ausgestaltung des Bernischen Gesetzes löst in Menschenrechtskreisen Bedenken aus.

Kanton Bern

Teilrevision Sozialhilfegesetz

Kommission hat Vollmachten ins Gesetz aufgenommen

Die Kommission des Grossen Rates hat die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes für die zweite Lesung vorberaten. Sie hat nach einer ausführlichen Diskussion einen breit abgestützten Vorschlag zur Frage verabschiedet, ob die Sozialdienste von ihren Klienteninnen und Klienten Vollmachten zur Beschaffung von Informationen einholen sollen.

Kanton Bern

Teilrevision des Sozialhilfegesetzes

Informationsflüsse zwischen Behörden werden klarer geregelt

Die Kommission des Grossen Rates unterstützt die Vorschläge des Regierungsrates zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes. Der Informationsaustausch zwischen den Sozialdiensten und anderen Behörden soll damit klarer geregelt und Missbrauch wirkungsvoller bekämpft werden. Die Kommission will die Sozialhilfeorgane zudem stärker verpflichten, strafbare Handlungen anzuzeigen.

Kanton Bern

Teilrevision des Sozialhilfegesetzes: Datenaustausch mit anderen Behörden wird klar geregelt

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Revision will der Regierungsrat den Informationsaustausch zwischen den Sozialdiensten und anderen Behörden klarer regeln und die Sozialbehörden in den Gemeinden stärken. Die Sozialhilfe bleibt weiterhin grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Im Vernehmlassungsverfahren sind die vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich positiv aufgenommen worden.

ASO

Kreisschreiben Sozialhilfe

Kosten für Gutachten im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen: Kriteriender Übernahme durch die Sozialhilfe

Kosten für kindspsychiatrische Gutachten und Abklärungen im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen können von der Sozialhilfe übernommen werden, wenn die Abklärung selbst als Kindesschutzmassnahme zu betrachten ist. Abklärungen und Gutachten, die einzig der Entscheidfindung der zuständigen Vormundschaftsbehörde dienen, werden nicht über die Sozialhilfe finanziert.