Änderung der Sozialhilfeverordnung - Das revidierte Sozialhilfegesetz wird 2012 umgesetzt
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Sozialhilfegesetz verabschiedet. Dabei hat er im Gesetz offen gebliebene Einzelheiten unter anderem für die Sozialinspektorate oder für die Aufgabenteilung zwischen Fach- und Administrativpersonal bei den Sozialdiensten geklärt. Mit der beschlossenen Änderung der Sozialhilfeverordnung stellt er sicher, dass das geänderte Gesetz ab 2012 umgesetzt werden kann. Die revidierte Sozialhilfeverordnung sowie die vom Grossen Rat beschlossenen Änderungen des Sozialhilfegesetzes treten am 1. Januar 2012 in Kraft.