Vollzug von Sanktionen 2016
Justizvollzug: Platzierte und InhaftierteVerurteilte PersonenNationalitäten der verurteilten Personen
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Justizvollzug: Platzierte und InhaftierteVerurteilte PersonenNationalitäten der verurteilten Personen
Therapie, Prävention und Strafverfolgung
Sexualisierte Gewalt ist ein Offizialdelikt. Bei keinem anderen Delikt ist die Problematik der Beweisbarkeit so gross. In der Regel sind Opfer psychisch belastet oder gar traumatisiert.Während die Therapie dem Opfer die Rückkehr in ein selbstbestimmtes und angstfreies Leben ermöglichen soll, richtet sich die Strafverfolgung auf die Aufarbeitung begangenen Unrechts, bei der die Verfolgung und Beurteilung des Täters im Zentrum steht. Dabei nimmt das Opfer in der Regel die Rolle des zentralen Beweismittels ein, indem es das Erlebte detailliert erneut schildern muss. Oft sieht sich das Opfer dabei mit Fragen zur Glaubhaftigkeit seiner Schilderungen konfrontiert.
Die Zahl der Urteile steigt massiv. Experten fordern Aufklärung und mildere Strafen.
Obwohl er einen Ferrari und einen Mercedes besass, hat ein Italiener Sozialhilfe bezogen. Dass er nach dem Willen des Zürcher Obergerichts zehn Monate hinter Gitter soll, ist laut Bundesgericht gerechtfertigt.
Seit April sitzt die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi in Auslieferungshaft. In Spanien drohen ihr fast sieben Jahre Haft. Die WOZ hat sie im Frauengefängnis in Dielsdorf besucht.
Das Regionalgericht Bern-Mittelland spricht den Mann frei, der letztes Jahr im Psychiatriezentrum Münsingen eine Pflegerin mit Wasser verbrühte: Der 40-Jährige ist wegen seiner Schizophrenie nicht schuldfähig. Er wirdweiter therapiert.
Geldstrafen und Bussen schmerzen manche mehr als andere. Wer finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, kann seine Schuld deshalb auch anders begleichen – davon profitiert nicht zuletzt der Steuerzahler, wie das Beispiel einer jungen Frau zeigt.
Die Wahrscheinlichkeit der Begehung einer erneuten Straftat lässt sich beispielsweise durch entsprechende Hilfsangebote und eine angemessene Betreuung der Straftäter und Straftäterinnen in der Haftanstalt reduzieren.
Strafvollzugsstatistik
In der Schweiz sind letztes Jahr etwas weniger Straftäter hinter Gittern gelandet als im Vorjahr. Auch die Zahl der Personen, die gemeinnützige Arbeit verrichten mussten, ging zurück.
Der Verein Fanarbeit Schweiz hat seinen Jahresbericht 2015 dem Thema der Internetfahndung gewidmet. Entstanden ist ein spannendes Heft, das diese umstrittene Fahndungsmethode aus unterschiedlichen Blickwinkeln – aber immer mit Bezug auf die grundrechtliche Problematik – reflektiert.
Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilt einen Schweizer, der in der alten Porzi im grossen Stil Hanf züchtete und mit dem Kraut einen schwunghaften Handel betrieb, zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten.
Zur strafverschärfenden Wirkung von Armut im deutschen Strafrecht
Frank Wilde untersucht die Frage, inwieweit Armut bei strafrechtlichen Sanktionen zu einer Benachteiligung führt. Am Beispiel der Geldstrafe kommt er zum Ergebnis, dass eine strafverschärfende Wirkung von Armut festzustellen ist. Die Geldstrafe kann häufig bei einkommensarmen Personen nicht vollstreckt werden. Sie führt dann zur Inhaftierung und Armut wirkt so strafverschärfend. Als Lösung für dieses Problem ist – unter Beteiligung der Sozialen Arbeit – die Möglichkeit eingeführt worden, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit abzuarbeiten. Der Autor stellt die These auf, dass es damit nicht gelungen ist, die strafverschärfende Wirkung von Armut zu beheben, sondern stattdessen eine neue Form der Diskriminierung geschaffen wurde.
Eine strafsoziologische Untersuchung am Beispiel der Geldstrafe
Nicole Bögelein rekonstruiert in ihrer empirischen Studie soziale Deutungsmuster von Strafe. Am Beispiel der am häufigsten verhängten Sanktion, der Geldstrafe, erkundet die Autorin, auf welche Deutungsmuster Verurteilte zurückgreifen, um ihre Strafe einzuordnen und zu bewerten. Wer eine Strafe erhält, wird mit strafrechtlichem Tadel versehen und als Abweichler und Normbrecher markiert. In dieser krisenhaften Situation rekurrieren Verurteilte auf Deutungsmuster zur Entlastung. Die Studie basiert auf diskursiven Interviews mit Personen, die zu einer Geldstrafe verurteilt sind, und diese durch Zahlung, gemeinnützige Arbeit oder Inhaftierung tilgen. Es zeigen sich sechs verschiedene Deutungsmuster, welche Strafe auf unterschiedliche Weise im Kontext von Moral, Legitimität und Gerechtigkeit verorten.
Ambulante Sanktionen als Alternative zur Freiheitsentziehung aus europäischer Perspektive
Ambulante Sanktionen gelten oftmals als menschliche Alternative zur Freiheitsentziehung. Der eigene Eingriffscharakter, die Perspektive der Betroffenen und die Erweiterung des Netzes sozialer Kontrolle werden übersehen. Die Übertragung von Sanktionspraktiken zwischen Rechtskulturen erfordert menschenrechtliche Minimalstandards. Zudem fehlen Kontrollgruppen-Studien und insbesondere ein Vergleich zur Non-Intervention. Anstelle naiver Übertragung einer (vermeintlichen) „best practice“ wird empfohlen, den Blick von „nothing works“ auf eine Auseinandersetzung mit der Möglichkeit zu richten, dass „nothing works“.
Er ist ziemlich lang, der Katalog der Widerhandlungen, die dem Waffenhändler an der Bahnhofstrasse in Unterseen zur Last gelegt werden: Nur wenige Tage nachdem seine Beschwerde wegen unzulässiger Hausdurchsuchung abgewiesen wurde, hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer hohen Geldbussen verurteilt.
Ein Uno-Ausschuss forderte, dass die Schweiz Folter im Strafgesetz definiert. Eine Delegation verteidigt nun die hiesige Praxis.
Ein Uno-Ausschuss lobt den Anti-Folter-Bericht der Schweiz. Doch die Vereinten Nationen üben auch Kritik.
Straftäter schweizweit überwachen
Seit dem neuen Jahr bestehen eigentlich die Rechtsgrundlagen, dass Gewaltstraftäter elektronisch überwacht werden können. Eine gesamtschweizerische Lösung kommt jedoch erst in ein paar Jahren.
Rückfallraten von verurteilten/entlassenen Schweizern 2009