Rechtsgrundlage der IV für die Vergütung von medizinischen Massnahmen bei Kindern mit Geburtsgebrechen geklärt
Die Verordnung zur Invalidenversicherung schreibt seit 2022 vor, dass sich die IV bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen für die Untersuchung und Behandlung von Geburtsgebrechen bei Kindern an die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) der obligatorischen Krankenversicherung hält.