Vernehmlassung zu Änderungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer mehrheitlich. Nicht einverstanden ist er jedoch, dass der Bund bei der Qualitätssicherung in der Integration mehr Kompetenzen erhalten soll. Dies führe zu Mehraufwand sowie zu Mehrkosten für Bund, Kantone und Gemeinden, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Zudem würden nationale Qualitätskriterien keine Rücksicht auf die Gegebenheiten vor Ort nehmen. Sie seien unflexibel und würden den Wettbewerb und die Innovation hemmen. Die spezifische Integrationsförderung ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen und wird seit 2014 im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen umgesetzt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Bund den Kantonen bei der Umsetzung dieser Programme möglichst grosse Gestaltungsfreiheit gewähren soll.