Diese Gemeinden bürgern niemals Ausländer ein
Neue Zahlen zeigen, wo am meisten rote Pässe vergeben werden – und welche Gemeinden seit Jahrzehnten keine neuen Schweizer mehr gemacht haben.
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Neue Zahlen zeigen, wo am meisten rote Pässe vergeben werden – und welche Gemeinden seit Jahrzehnten keine neuen Schweizer mehr gemacht haben.
«Unverantwortbar», «einseitig», «kontraproduktiv»: Die Pläne von des bernischen Sozialdirektors zur Kürzung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene stossen teils auf scharfe Kritik.
Um eine nachhaltige berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu ermöglichen, muss deren Potenzial bekannt sein. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat deshalb die Entwicklung eines Instrumentariums für Potenzialabklärungen in Auftrag gegeben.
Im Januar 2020 wurden in der Schweiz 1244 Asylgesuche eingereicht. Dies entspricht einer Zunahme von 11,9 Prozent (+133 Gesuche) gegenüber dem Vormonat und von 7,9 Prozent (+91 Gesuche) gegenüber Januar 2019.
Bei der Frage, wer in der Schweiz ordentlich eingebürgert werden soll, haben die Kantone und Gemeinden ein gewichtiges Wort mitzureden. Bislang wurden zu diesen Einbürgerungen keine detaillierten Zahlen veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit haben die Eidgenössische Migrationskommission EKM und die Universität Genf (UNIGE) diese Lücke nun geschlossen: Interaktive Karten und Tabellen geben Auskunft zur lokalen Einbürgerungspraxis.
Im Kanton Aargau gelten nach der gestrigen Abstimmung höhere Hürden für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Wer den roten Pass will, darf während zehn Jahren keine Sozialhilfe bezogen haben. In zwei anderen Kantonen gelten ebenfalls strenge Regeln.
Eingebürgert wird nur, wer zehn Jahre keine Sozialhilfe bezogen hat. Zwei von drei Stimmenden sagten im Kanton Aargau Ja dazu. Der Aargau schafft damit höhere Hürden für Einbürgerungswillige als die meisten anderen Kantone. Der Volksentscheid zeige, dass das Bild der Sozialhilfe sehr negativ geprägt sei, sagt Ingrid Hess, die im Berufsalltag mit Menschen zu tun, die darauf angewiesen sind.
Die Stimmberechtigten des Kantons Aargau haben einem der strengsten Bürgerrechtsgesetze der Schweiz zugestimmt. Auch andere Kantone verschärfen die Regeln des Bundes.
Vorläufig Aufgenommene, die auch nach sieben Jahren ohne Job sind, sollen im Kanton Bern massiv schlechter gestellt werden. Experten sind konsterniert.
Die Schwyzer Gemeinde Arth verweigerte einem seit Jahrzehnten in der Gemeinde lebenden Italiener die Einbürgerung, weil er bei den geografischen und kulturellen Kenntnissen ein geringes Manko aufwies. Dies sei unhaltbar, hält das Bundesgericht fest.
Am 9. Februar wird im Aargau über das neue Kantons- und Gemeindebürgerrecht abgestimmt. Wer den Schweizer Pass will, soll zehn Jahre lang keine Sozialhilfe bezogen haben.
Ab diesem Frühjahr werden abgewiesene, ausreisepflichtige Asylsuchende in Rückkehrzentren untergebracht und betreut. Dort erhalten sie weitere Nothilfeleistungen und werden bei der Vorbereitung ihrer Rückreise in ihren Heimatstaat unterstützt.
BGer – Bei der Beurteilung der Integration von Einbürgerungsbewerbern darf nicht ein einzelnes Kriterium ins Zentrum gerückt werden, das nicht so gewichtig ist, dass ihm für sich alleine entscheidende Bedeutung zukommt. Das Bundesgericht weist die Einbürgerungsbehörde Arth (SZ) an, einem Mann das Gemeindebürgerrecht zu erteilen, der seit 30 Jahren in der Schweiz lebt. Sein höchstens geringes Manko bei den geografischen und kulturellen Kenntnissen wird durch die übrigen Kriterien aufgewogen, die er alle erfüllt. (Urteil 1D_1/2019)
Das Fedpol hat im vergangenen Jahr vier Männer ausgewiesen und 15 Einreiseverbote verhängt. Die Hintergründe.
Der Anspruch gemäss FZA auf weiteren Verbleib eines Wanderarbeiters in der Schweiz wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass die betroffene Person keiner zumutbaren Arbeit mehr nachgehen kann. Beschränkt sich die Arbeitsunfähigkeit lediglich auf den angestammten Beruf, besteht kein Anspruch auf weiteren Aufenthalt.
Wer den Schweizer Pass will, muss vorher zehn Jahre lang unabhängig von der Sozialhilfe gelebt haben. Über diese Verschärfung bei Einbürgerungen wird nächsten Monat im Aargau an der Urne abgestimmt. Jetzt beginnt der Abstimmungskampf.
Das Bundesgericht präzisiert die Rechtsprechung zur Härtefallregelung bei der Landesverweisung. Ob bei einer Person ein Härtefall vorliegt, weil sie "in der Schweiz geboren oder aufgewachsen" ist, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist vielmehr im Einzelfall anhand der gängigen Integrationskriterien durchzuführen. Bei einem 28-jährigen Chilenen, der mit 13 Jahren in die Schweiz gekommen ist, liegt kein Härtefall vor.
Es gibt eine Gruppe von Menschen, die weder als Flüchtlinge noch als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben dürfen und die zur Ausreise verpflichtet sind. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM veröffentlicht zum Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten einen Bericht und Empfehlungen zu Personen, die aus dem Asylsystem ausscheiden. Der Bericht der EKM gibt Hinweise darauf, welche Profile diese Personen aufweisen, wie sie ihre Lage nach dem Ausscheiden aus dem Asylsystem erleben, welche Wege sie einschlagen und welche Perspektiven sie entwickeln können. Sechs Porträts geben den Betroffenen zudem «ein Gesicht». Basierend auf der Studie von KEK-Beratung hat die EKM Empfehlungen formuliert.
Seine Kinder und seine Frau haben den Schweizer Pass. Weil der Kosovare aber stets Sozialhilfe bezog und straffällig war, hat sich das Bundesgericht für eine Wegweisung entschieden