Fachinformationen Medienschau

Für Sie gesammelt und aufbereitet

Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.

Nachrichten mit Schlagwort: jugendstrafrechtliche Massnahmen

141 Beiträge gefunden


Tageswoche

Wo die wilden Kerle lernen

Das Massnahmenzentrum Arxhof bietet jungen Straftätern eine letzte Chance, dem Gefängnis zu entgehen. Statt ihre Strafe hinter Gittern abzusitzen, absolvieren sie eine Lehre und bereiten sich auf ein Leben in Freiheit vor.Mehr zum Thema: «Wer im Arxhof eine Lehre abschliesst, hat was drauf», sagt der Spitzenkoch vom «Roten Bären»

Lebenslinien und Netzwerke junger Migranten nach Jugendstrafe

Ein Beitrag zur Desistance-Forschung in Deutschland

Die Arbeit untersucht die biografische Entwicklung junger Migranten nach einer ersten unbedingten Jugendstrafe. Sie greift dazu die entwicklungsdynamische Perspektive der Kriminologie und die Desistance-Forschung auf. Die Biografien von 15 jungen Männern mit zweiter Inhaftierung und 14 jungen Männern ohne erneute Inhaftierung werden bis zu drei Jahren nach der Entlassung retrospektiv verglichen. Dazu kombiniert die Arbeit qualitative und quantitative Erhebungs- und Auswertungsverfahren, namentlich die Methodik der Angewandten Kriminologie und der egozentrierten sozialen Netzwerkanalyse. 

"Denn dieser mein Sohn war tot und ist wieder lebendig geworden"

Seelsorge im Jugendstrafvollzug

Was heisst es konkret, im Jugendstrafvollzug seelsorgerlich tätig zu sein? Welche theologischen Leitbilder und seelsorgerlichen Ansätze sind für die Seelsorge im Jugendstrafvollzug relevant? Welches Selbstverständnis bringen Seelsorger mit, die mit delinquenten Jugendlichen arbeiten? Im Mittelpunkt dieser Studie stehen vier qualitative Interviews, die mit Seelsorgern im Jugendstrafvollzug für Jungen geführt wurden und mit gängigen Seelsorgekonzeptionen ins Gespräch gebracht werden. Am Ende steht die Skizze einer Seelsorgekonzeption für den Jugendstrafvollzug, die versucht, alle gewonnenen Facetten aus Empirie und Theorie zu berücksichtigen.

BGer

Untersuchungshaft ausnahmsweise auch gegen Minderjährige zwischen 10 und 15 Jahren zulässig

Urteil vom 11. Oktober 2016 (6B_1026/2015)

Untersuchungshaft darf in Ausnahmefällen auch gegen minderjährige mutmasslicheStraftäter zwischen 10 und 15 Jahren angeordnet werden. Weil das Jugendstrafprozessrecht Untersuchungshaft gegen unter 15-Jährige nur als ultima ratio zulässt, besteht eine ausreichende Garantie für deren rechtskonforme Anordnung.

Kanton Bern

Kein Widerhandeln gegen kantonale Interessen

Der Regierungsrat hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur Sanierung und Erweiterung des Jugendheims Prêles (JHP) zur Kenntnis genommen. Er hält fest, dass die Planung der Erweiterung und Sanierung des Jugendheims Prêles vor 15 Jahren erfolgt ist und damals von den Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt wurde. In diesem Zeitraum haben sich die Abläufe bei der Bedarfsabklärung und Projektierung von kantonalen Bauten stark verbessert; sie erfüllen heute die Empfehlungen der GPK.

Das Anti-Aggressivitätstraining als Massnahme der Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege

Das Anti-Aggressivitätstraining (AAT) ist eine in der Jugendhilfe und Jugendstrafrechtspflege weit verbreitete, aber nicht unumstrittene Massnahme der konfrontativen Pädagogik. Diese rechtswissenschaftliche Arbeit untersucht das AAT aus rechtlicher, kriminologischer und empirischer Perspektive, um zu erörtern, inwiefern das AAT eine sinnvolle und geeignete Massnahme für jugendliche Gewalttäter ist. Ausserdem werden die in der derzeitigen Diskussion nur wenig beachteten rechtlichen Fragestellungen bei der Anordnung und Durchführung eines AAT beleuchtet und rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung des AAT entwickelt.

Intensivtäterschaft und Delinquenzabbruch

Fortuntersuchung mit Probanden des zügigen Strafverfahrens

Selbst Intensivtäter beginnen spätestens ab dem Heranwachsendenalter mit der Begehung von Straftaten aufzuhören. Das ist das wesentliche Ergebnis der Fortuntersuchung des münsterischen zügigen Strafverfahrens für jugendliche Mehrfach- und Intensivtäter, in der die weitere Entwicklung der offiziell registrierten Kriminalität (Hellfeld) von 32 der in der Erstuntersuchung beteiligten 34 Probanden bis in die ersten Jahre des Erwachsenenalters beobachtet werden konnte. Tiefeninterviews mit vier Intensivtätern weisen darauf hin, dass für einen solchen Prozess des Delinquenzabbruchs vornehmlich eine Änderung der strukturellen Lebensumstände, vor allem in Gestalt neuer Partnerbeziehungen sowie beruflicher Verpflichtungen, verantwortlich zu sein scheint.