Wie lange wollen die Behörden noch zuschauen?
Kommentar zum IS-Häftling
Mordaufrufe, Drohungen und IS-Propaganda hinter Thurgauer Gefängnismauern: Der unbekümmerte Umgang mit dem mutmasslichen IS-Terroristen Azad M. ist unerträglich.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Kommentar zum IS-Häftling
Mordaufrufe, Drohungen und IS-Propaganda hinter Thurgauer Gefängnismauern: Der unbekümmerte Umgang mit dem mutmasslichen IS-Terroristen Azad M. ist unerträglich.
#BigDreams veröffentlicht Briefe von Brian auf Instagram. Wie kam es zu diesem Projekt? Und was ist das Ziel davon?
Das Zürcher Obergericht hat Brian am 16. Juni 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Auf die von der Staatsanwaltschaft geforderte ordentlichen Verwahrung verzichtet das Gericht. Auch von einer stationären Massnahme sieht der zuständige Richter ab.
In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht stellt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre wichtigsten Erkenntnisse aus den Besuchen im Jahr 2020 in Einrichtungen des Freiheitsentzugs vor.
Überreaktion, Willkür, extreme Repression: Die Behörden haben im Fall Brian masslos versagt. Selbst der Uno-Sonderberichterstatter für Folter erhebt schwere Vorwürfe. Dennoch: Brian ist erneut verurteilt worden – verwahrt wird er allerdings nicht.
Das «Ja» der Schweizer Stimmbevölkerung zum Polizeimassnahmen-Gesetz (PMT), welches der Bundespolizei fedpol weitreichende Mittel im Kampf gegen sogenannte «terroristische Gefährder» gibt, kommentiert Patrick Walder, Kampagnenleiter von Amnesty International Schweiz, wie folgt:
Gewalttäter Brian sitzt seit drei Jahren in Isolationshaft. Das verletze die UNO-Folter-Konvention, sagt Nils Melzer.
Die verschiedenen Strafen im Schweizer Strafgesetzbuch stehen in keiner Logik zueinander. Die Politik will nun Gegensteuer geben. Gelingt ihr das? Wir haben die Juristin und SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann gefragt.
Mit viel Aufwand wurde in der Schweiz der Massnahmenvollzug ausgebaut. Jetzt drohen die Kosten aus dem Ruder zu laufen.
Der Nationalrat zieht bei Gewalt gegen Einsatzkräfte die Schraube an. Darüber herrscht in der grossen Kammer Konsens.
Schwerste Verbrechen, für die lebenslängliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, sollen nicht mehr verjähren. Der Nationalrat hat eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen knapp angenommen, mit 90 zu 89 Stimmen und bei 10 Enthaltungen.
Er ist erst 25 Jahre alt. Und ihm droht bereits die Verwahrung. So sieht der Alltag des bekanntesten Häftlings der Schweiz aus.
Verurteilungen gehen 2020 um 11% zurück
Gefangene müssen während der Haft arbeiten und bekommen dafür ein Entgelt. Oft reicht dies nicht, um alle persönlichen Auslagen im Strafvollzug zu bezahlen.
BGer-Urteil 6B_124/2021 vom 24. März 2021
Einem 74-jährigen, wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilten Mann wurde die bedingte Entlassung aus der Verwahrung zu Recht verwehrt. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich in diesem Punkt ab.
Seit 2016 werden kriminelle Ausländer für gewisse Delikte des Landes verwiesen werden. Das funktioniert aber noch immer nicht in allen Fällen. Algerier zum Beispiel können die Ausschaffung ganz einfach verhindern.
Anfang 2021 sassen in der Schweiz so wenig Menschen im Gefängnis wie seit zehn Jahren nicht mehr. 73 Personen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner sassen in Haft. Die Mehrheit waren laut Bundesamt für Statistik Männer: nämlich 93 von 100.
Die Polizei soll weitgehende Befugnisse im Kampf gegen den Terror erhalten – zu weitgehende, sagt der Schweizer Jurist und UNO-Sonderberichterstatter Nils Melzer.
Am 31. Januar 2021 waren in der Schweiz 6316 Personen inhaftiert. Das sind 8,4% weniger als am gleichen Stichtag 2020. Die Mehrheit der Inhaftierten (65%) befand sich im Straf- oder Massnahmenvollzug, einschliesslich vorzeitigem Strafantritt, 1986 (31%) sassen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft und 235 (4%) waren aus anderen Gründen inhaftiert. Pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner waren 73 Personen inhaftiert. Dies geht aus der Erhebung zum Freiheitsentzug hervor.
Die bald zweieinhalb Jahren dauernde, gesicherte Einzelhaft des als «Carlos» bekannt gewordenen jungen Mannes darf vorläufig weitergeführt werden. Das Bundesgericht weist damit eine Beschwerde des Straftäters namens Brian alias «Carlos» ab. Die restriktiven Bedingungen der Sicherheitshaft könnten auf Dauer aber Fragen zu einem menschenwürdigen Vollzug aufwerfen, heisst es im Urteil.