Vergewaltigung im StGB: Dringende Anpassung an die Lebensrealität
Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung? Das Schweizer Strafgesetzbuch hat ganz klare Vorstellungen: Laut Artikel 190 gilt einzig die gewaltsame Penetration einer Vagina mit einem Penis als Vergewaltigung. In der Schweiz können also erstens nur Frauen vergewaltigt werden, zweitens nur Männer Vergewaltiger sein (andere Geschlechter gibt es in der Gesetzgebung sowieso nicht). Alle anderen Formen von sexualisierten Übergriffen und Penetrationen, selbst wenn sie von den Opfern als ebenso schlimm erfahren werden, gelten als sexuelle Nötigung (Artikel 189), was wohl von der Vorstellung herrührt, dass eine Vergewaltigung dann besonders schlimm sei, wenn eine Frau dabei schwanger werden kann.