Coronavirus: Ausweitung des Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten. Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben, wie beispielsweise Taxifahrer. Zudem soll der Anspruch für Eltern, die ihre Kinder mit Beeinträchtigungen zu Hause betreuen müssen, bis zum 20. Altersjahr der Kinder erweitert werden.