AHV 21: Der Bundesrat beschliesst die Massnahmen zur Stabilisierung der AHV
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 bestimmt, welche Massnahmen die Reform AHV 21 enthalten soll. Damit will er das Rentenniveau halten, die Finanzen der AHV bis 2030 sichern, das Rentenalter flexibilisieren und Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Ende August Botschaft und Gesetzesentwurf für die Reform AHV 21 vorzulegen.